Gesundheit

Welche Vorgaben gelten für die Toiletten in einem Lebensmittelbetrieb?

Ein Lebensmittelbetrieb muss sicherstellen, dass keine Verunreinigungen von den Toiletten in die Lebensmittel gelangen.

Die verantwortliche Person eines Lebensmittelbetriebes muss gewährleisten, dass der Betrieb die Hygienevorschriften einhält.

Grundsätzlich müssen in einem Lebensmittelbetrieb «genügend Toiletten mit Wasserspülung und Kanalisationsanschluss vorhanden sein». Eine Ausnahme gilt für Sömmerungsbetriebe: Diese müssen lediglich gewährleisten, dass «hygienisch einwandfreie Toiletten» zur Verfügung stehen. Bei allen Betrieben gilt, dass die Toilettenräume «nicht direkt in Räume öffnen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird». Zudem muss die verantwortliche Person in jedem Fall dafür sorgen, dass sich die Mitarbeiter die Hände hygienisch waschen und trocknen können.

Ein Verstoss gegen die Hygienevorschriften der Lebensmittelgesetzgebung ist eine strafbare Übertretung. Der verantwortlichen Person droht eine Busse bis zu 40 000 CHF.