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Wem gehören die Möbel, die ich im Brockenhaus abliefere?
Auch ein ausgedientes Sofa oder ein alter Schrank haben eine Eigentümerin. Diese entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen sie die Möbelstücke abgibt. Möchte hingegen das Brockenhaus die Sachen nicht, darf die Eigentümerin sie nicht irgendwo deponieren.
Egal wie alt und zerschlissen ein Sofa ist, egal wie schief der Schrank schon ist: Auch diese Möbelstücke gehören jemandem. Die Eigentümerin verliert ihre Eigentumsrechte nicht automatisch und sofort, sobald sie die Sachen in ein Brockenhaus bringt. Ebenso hat sie aber auch Pflichten und darf die Möbel nicht einfach irgendwo entsorgen.
Eigentümerin entscheidet, was mit ihren Möbeln geschieht
Das Brockenhaus kann nicht bereits dann über die Möbel verfügen, wenn eine Person diese anbietet oder kurzzeitig etwa auf dem Parkplatz vor der Brockenstube lagert. Die Eigentümerin muss vielmehr klar zum Ausdruck bringen, dass sie die Möbel dem Brockenhaus verkaufen oder unentgeltlich übergeben möchte. Die Inhaberin des Brockenhauses darf allerdings davon ausgehen, dass die Eigentümerin ihr die Möbel überlassen wollte, wenn erstere die Möbel beim Brockenhaus ablädt und das Gelände daraufhin verlässt, ohne innert kurzer Frist wieder zurückzukehren.
Dieses Vorgehen ist gleichwohl nicht empfehlenswert. Auch die Inhaberin des Brockenhauses frei in ihrer Entscheidung, ob sie Sofa und Schrank entgegennehmen möchte. Die Ablagerung von Möbelstücken ohne ihr Wissen oder gar gegen ihren Willen ist strafbar. (Siehe auch: «Ist Littering auf Wanderwegen strafbar?»)
«Gratis zum Mitnehmen» ist illegale Entsorgung
Wem der Weg zum Brockenhaus zu mühsam ist oder wer seine Möbelstücke dort nicht loswird, kommt schnell auf die Idee, Sofa und Schrank an den Strassenrand zu stellen. Dies ist jedoch aus umweltschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Ausgediente Möbel sind Siedlungsabfälle und die Eigentümerin muss sie in den von den Kantonen vorgesehenen Sammlungen oder Sammelstellen entsorgen. Tatsächlich drücken hier aber einige Gemeinden und Städte beide Augen zu und lassen die privaten Möbelentsorger gewähren. Jedenfalls solange nicht eine ganze Wohnungseinrichtung über Wochen das Trottoir versperrt.