Behörden
Wem muss ich den Tod einer nahestehenden Person melden?

Stirbt eine Person, sind je nach Todesort und -art erst die Ärztin oder die Blaulichtorganisation und nachher verschiedene Ämter zu informieren.
Ist der Tod zuhause eingetreten, müssen die Angehörigen oder andere Nahestehende die Hausärztin oder den Rettungsdienst beziehungsweise bei einem möglichen unnatürlichen Tod die Polizei benachrichtigen. Im Spital oder Heim übernimmt die entsprechende Institution diese Aufgabe. Die Ärztin stellt die Todesbescheinigung aus. In einem nächsten Schritt sind namentlich das Zivilstands- und das Erbschaftsamt zu informieren.
Ärztin stellt Todesbescheinigung aus
Nur eine Ärztin kann den Tod einer Person formell feststellen. Stirbt die Person zuhause und ist keine Ärztin anwesend, müssen die Angehörigen oder andere nahestehenden oder anwesenden Personen eine Ärztin informieren: Die Hausärztin, der Notarzt oder eine andere Ärztin bestätigen den Tod und stellen die ärztliche Todesbescheinigung aus. Ist die Person im Spital oder im Heim verstorben, stellt die dort zuständige Ärztin die Todesbescheinigung aus.
Todesfall ist an das Zivilstandsamt zu melden
Diese ärztliche Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass das Zivilstandsamt die Todesmeldung entgegennehmen kann. Zuständig ist in aller Regel der Zivilstandskreis des Sterbeortes.
Meldepflichtig ist die Witwe oder Witwer beziehungsweise die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner. Ebenfalls meldepflichtig sind nahe Angehörige, Personen die im gleichen Haushalt lebten oder jede andere Person, welche beim Tod dabei war oder die die Leiche gefunden hat. Lebte die verstorbene Person in einem Alters- oder Pflegeheim, ist die Heimleitung zur Meldung verpflichtet. Die Meldung muss innerhalb von zwei Tagen schriftlich oder persönlich erfolgen. Die ärztliche Bescheinigung des Todes ist zusammen mit der Meldung einzureichen.
Das Zivilstandsamt bestätigt den Eingang der Todesmeldung sofort nach Erhalt. Diese Bestätigung ist Voraussetzung dafür, dass die verstorbene Person bestattet werden darf. Schliesslich beurkundet das Zivilstandsamt den Tod der Person.
Angehörige müssen Erbschaftsamt kontaktieren
Nach der Meldung an das Zivilstandsamt ist die Gemeinde zu informieren, in der die verstorbene Person angemeldet war. Dies kann ein Erbschaftsamt, ein Erbschaftsdienst oder eine anders bezeichnete Behörde sein. Die Behörde wird sich dann bei den erbberechtigten Personen melden und das weitere Vorgehen aufzeigen.
Mit dem Tod einer Person gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf deren Erben über. Um zu verhindern, dass die Erben nach dem Tod der Erblasserin länger als sinnvoll und notwendig an Verträge gebunden bleiben, sollten sie sich raschestmöglich einen Überblick über den Nachlass verschaffen und den Tod allen Personen und Institutionen melden, welche mit der Erblasserin in einer vertraglichen Beziehung standen: Neben Banken und Versicherungen sind das etwa die Vermieterin, das Strassenverkehrsamt oder Vereine.
Hat die verstorbene Person bereits zu Lebzeiten einen Willensvollstrecker ernannt, kümmert dieser sich in der Regel um die weitere Korrespondenz mit Banken und Versicherungen und Vertragsauflösungen.
Aktualisiert am 13. März 2025