Familie
Wer entscheidet, was mein Kind essen darf: Ich oder meine Ex-Frau?
Grundsätzlich entscheidet der Elternteil, bei dem sich Ihr Kind gerade aufhält, über den Menuplan. Ist Ihr Sohn bei seiner Mutter, darf diese entscheiden was sie ihm zu essen gibt. Dies unabhängig davon, wer das Sorgerecht und wer die Obhut hat.
Die Ernährung ist eine Alltagsentscheidung, welche in aller Regel der aktuell betreuende Elternteil alleine fällen kann. Haben Sie namentlich in einer Scheidungskonvention etwas anderes vereinbart, gilt diese Regelung. Weiter hat auch das Kind umso mehr Mitspracherecht, je älter ist. Schliesslich darf die Ernährung das Kindeswohl nicht gefährden, allenfalls ergreift hier auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Massnahmen zum Schutz des Kindes.
Wer betreut, bestimmt den Speiseplan
Ist Ihr Sohn bei Ihrer Ex-Frau, darf diese Alltagsentscheidungen treffen, ohne sich mit Ihnen abzusprechen. Zu einer solchen Alltagsentscheidung gehört auch die Ernährung. (Siehe auch: «Was muss mir der von mir getrennte Vater meiner Tochter mitteilen?»)
Haben Sie allerdings in der Scheidungskonvention eine Abmachung betreffend die Ernährung getroffen, müssen sowohl Sie wie auch Ihre Ex-Frau sich an diese Abmachung halten. Dies immer unter dem Vorbehalt, dass die gewählte Ernährung dem Kindeswohl dient.
Kind hat beim Essen Mitspracherecht
Ab einem bestimmten Alter kann sich Ihr Sohn zumindest teilweise ein eigenes Urteil darüber bilden, wie er sich ernähren möchte. Ist er in Bezug auf die Ernährung bereits urteilsfähig, müssen Sie ihn in die entsprechenden Entscheide mit einbeziehen. Eine fixe Altersgrenze gibt es hier nicht, als Faustregel gilt aber, dass ein Kind ab etwa 12 Jahren eigene Entscheidungen treffen kann.
Bei Mangelernährung greift Kesb ein
Wer auch immer in der jeweiligen Situation über die Ernährung ihres Kindes entscheidet, darf das Kindeswohl nicht gefährden. So müssen Eltern beispielsweise auch bei einer veganen Ernährung die ausreichende Versorgung mit lebenswichtigen Vitaminen sicher stellen. Wenn Sie sich mit Ihrer Ex-Frau nicht einigen können und Sie befürchten, dass Ihr Sohn mangelernährt oder auf eine andere Weise in seiner Gesundheit gefährdet ist, können Sie sich an die KESB wenden. Diese prüft die Situation und trifft allenfalls die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes. Die KESB kann Sie und Ihre Ex-Frau als Eltern ermahnen, Ihnen bestimmte Weisungen erteilen oder eine geeignete Stelle bestimmen, der Sie Einblick und Auskunft geben müssen.
Aktualisiert am 28. Juli 2022