Familie

Wer haftet, wenn die Tochter mit meinem Auto einen Unfall verursacht?

Als Halterin eines ausgeliehenen Fahrzeuges haften Sie bei einem Unfall, wie wenn Sie selbst am Steuer gesessen hätten. Entsteht ein Schaden, springt je nach Art des Schadens die allfällige Kaskoversicherung, die allfällige Privathaftpflichtversicherung Ihrer Tochter oder Ihre obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ein.

Die Halterin eines Fahrzeuges haftet bei einem Unfall unabhängig davon, ob sie selbst am Steuer gesessen ist oder nicht. Einen Schaden an Ihrem Fahrzeug deckt eine allfällige Kaskoversicherung. Gibt es hier eine Deckungslücke, haftet Ihre Tochter beziehungsweise deren allfällige Privathaftpflichtversicherung. Betrifft schliesslich der Schaden nicht Ihr, sondern ein anderes Fahrzeug oder kam gar eine Person zu Schaden, ist dies ein Fall für die obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung.

Haftung wie für eigenes Verschulden

Für das Verschulden Ihrer Tochter am Steuer Ihres eigenen Fahrzeuges sind Sie «wie für eigenes Verschulden verantwortlich». Trifft Ihre Tochter kein Verschulden am Unfall, sind Sie folglich auch nicht haftpflichtig. Dafür müssen Sie nachweisen, dass der Unfall durch höhere Gewalt oder grobes Verschulden des Geschädigten oder eines Dritten verursacht wurde.

Fremdlenkerversicherung hat Tücken

Eine Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel den Schaden, den Ihre Tochter an Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Ihre Tochter wiederum muss Ihnen den Bonusverlust und den Selbstbehalt bezahlen – ausser sie hat eine Privathaftpflichtversicherung, welche einspringt. Haben Sie nur eine Teilkaskoversicherung oder gar keine Kaskoversicherung, muss Ihre Tochter für den ganzen Schaden gerade stehen, auch hier springt ihre allfällige Privathaftpflichtversicherung ein.

Aufgepasst: Die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Tochter springt nur ein, wenn sie den Zusatz «Führen fremder Motorfahrzeuge» enthält. Zudem deckt diese den Schaden nur, wenn Ihre Tochter nicht im gleichen Haushalt wie Sie lebt. Schliesslich umfasst die Fremdlenkerversicherung nur die gelegentliche Ausleihe. Ihre Tochter sollte sich bei ihrer Versicherung erkundigen, ab wie vielen Fahrten sie einen Zusatz abschliessen muss, um nach wie vor gedeckt zu sein.

Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei Schaden Dritter

Ist nun nach dem Unfall nicht (nur) Ihr Fahrzeug beschädigt, sondern kam eine Person oder ein anderes Fahrzeug zu Schaden, ist dieser Schaden durch die obligatorische Motor-Haftpflichtversicherung gedeckt. (Siehe auch: «Auto einem Freund geliehen: Hafte ich bei einem Unfall?»)

Aktualisiert am 30. Juni 2022