Familie
Wer muss den Musikunterricht meines Kindes zahlen?
Die Eltern müssen den individuellen Musikunterricht grundsätzlich selber zahlen. Öffentlich unterstützte Musikschulen müssen Kindern und Jugendlichen aber einen reduzierten Tarif anbieten.
Seit 2012 sind Bund und Kantone verfassungsrechtlich verpflichtet, die musikalische Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Seit 2016 müssen Musikschulen, die von Kantonen oder Gemeinden unterstützt werden, aufgrund des Kulturförderungsgesetzes für Kinder und Jugendliche deutlich vergünstigte Tarife anbieten. (Siehe auch: «Muss ich für die Kindergartenreise bezahlen?»)
Kein Anspruch auf unentgeltlichen Musikunterricht
Der individuelle Musikunterricht ist nicht Teil der obligatorischen und unentgeltlichen Grundschule. Um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musikalischen Bildung zu ermöglichen, legt der Bund jedoch «unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze fest für den Zugang der Jugend zum Musizieren». Eine öffentlich unterstützte Musikschule muss entsprechend ihre Tarife für Kinder und Jugendliche deutlich reduzieren. In seiner Botschaft betont der Bundesrat, dass diese Reduktion nicht bloss symbolisch sein darf. Zusätzlich müssen die Musikschulen bei der «Festlegung der Tarife die wirtschaftliche Situation der Eltern oder anderer Unterhaltspflichtiger» berücksichtigen. (Siehe auch: «Das Schul-Skilager ist teuer – muss sich meine Ex-Frau beteiligen?»)
Für die konkrete Ausgestaltung der Tarife sind die Musikschulen zuständig, wobei allenfalls Kantone und Gemeinden Rahmenbedingungen festlegen.
Vergünstigte Tarife gelten auch für Berufsschüler
Die Tarifvorgaben gelten für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Abschluss der Ausbildung auf Sekundarstufe II. Von den vergünstigten Tarifen profitieren insbesondere auch Schüler an Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen.