Gesundheit
Wer übernimmt die Kosten für eine Ambulanz?

Während die Krankenkasse grundsätzlich nur 50% der Transportkosten übernimmt, kann der Anteil der Unfallversicherung bis zu 100% betragen.
Benötigt eine Person eine medizinische Behandlung, kann aber nicht selbstständig zum Behandlungsort reisen, braucht sie einen Krankentransport. Ist die Person in einer lebensbedrohlichen Lage, benötigt sie eine Rettung.
Wer auf einen Krankentransport oder eine Rettung angewiesen ist, muss namentlich im Krankheitsfall einen bedeutenden Teil der Kosten selbst übernehmen, sofern sie nicht über eine zusätzliche Versicherung verfügt. Ist eine Person über die Krankenkasse unfallversichert, gilt dieselbe Kostenregelung auch bei einem Unfall.
Nur wer über die Arbeitgeberin unfallversichert ist, kann ohne zusätzliche Absicherung mit einer vollständigen Kostenübernahme der Transport- oder Rettungskosten durch die Versicherung rechnen.
Unfallversicherung deckt Kosten für Ambulanz vollständig
Obligatorisch unfallversichert sind in der Schweiz alle Personen, die mehr als 8 Stunden pro Woche bei einer Arbeitgeberin beschäftigt sind. Wer selbstständig erwerbstätig ist, kann sich zu den sinngemäss gleichen Bedingungen freiwillig unfallversichern lassen.
Die Unfallversicherung übernimmt nach einem Unfall die «notwendigen Rettungs- und Bergungskosten und die medizinisch notwendigen Reise- und Transportkosten». Bei Berufsunfällen gilt diese Kostenregelung auch dann, wenn die versicherte Person weniger als 8 Stunden wöchentlich bei derselben Arbeitgeberin beschäftigt ist.
Krankenkasse übernimmt nur einen Anteil der Ambulanzkosten
Anders als die Unfallversicherung leistet die soziale Krankenversicherung nur einen Beitrag an die Transport- und Rettungskosten. Dies gilt für krankheitsbedingte Transport- und Rettungskosten, aber auch für unfallbedingte Transport- und Rettungskosten, sofern die verunfallte Person über die Krankenkasse unfallversichert ist.
Die Krankenkasse übernimmt 50% der Kosten für den Krankentransport zu einer zugelassenen und geeigneten Leistungserbringerin, wie etwa einer entsprechenden Ärztin oder ein entsprechendes Spital. Voraussetzung dafür ist zunächst, dass der Krankentransport in einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug medizinisch notwendig ist. Weiter muss der Transporteur im betreffenden Kanton zugelassen und von der Krankenkasse anerkannt sein. Zusätzlich muss er nachweisen, dass er die vom Bundesrat definierten Qualitätsanforderungen erfüllt. Laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung muss die Krankenkasse ihren Beitrag jedoch auch dann leisten, wenn der Transporteur nicht zugelassen und / oder anerkannt ist, «sofern die anderen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind».
Aufgepasst: Die Krankenkasse übernimmt pro Kalenderjahr für die Kosten von Krankentransporten einen Maximalbetrag von 500 CHF.
Auch bei einer Rettung übernimmt die Krankenkasse nur einen Anteil von 50% der Rettungskosten.
Aufgepasst: Die Krankenkasse übernimmt pro Kalenderjahr für die Kosten einer Rettung einen Maximalbetrag von 5 000 CHF.