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Wer zahlt die Entsorgung von Solarpanels?

Der Käufer eines Solarpanels bezahlt eine vorgezogene Recyclinggebühr. Die Händlerin muss diese Altgeräte kostenlos zurücknehmen.
Im Kaufpreis eines Solarpanels ist bereits eine vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) enthalten. Damit finanzieren die Händlerinnen und Herstellerinnen die spätere Entsorgung. Das Umweltschutzgesetz erlaubt es dem Bundesrat, Händlerinnen vorzuschreiben, bestimmte Abfälle zurückzunehmen. Dies hat er mit der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) gemacht. Damit müssen Händlerinnen und Herstellerinnen auch Photovoltaikanlagen oder Bestandteile davon zurücknehmen und kostenlos sowie fachgerecht entsorgen.
Recyclinggebühr im Kaufpreis enthalten
Die Solarbranche hat sich auf eine Gebühr von 0.04 CHF pro Kilogramm geeinigt, welche im Kaufpreis für eine Photovoltaik als vRG enthalten sind.
Händlerin muss Solarpanel kostenlos zurücknehmen
Bereits 2013 hatte sich die Solarbranche freiwillig verpflichtet, alte Photovoltaik-Module zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Seit dem 1. Januar 2022 sind Herstellerinnen und Händlerinnen von Photovoltaikmodulen über die VREG dazu verpflichtet.
Wer ein altes Solarpanel entsorgen will, muss dieses entsprechend der Händlerin oder der Herstellerin zurückgeben. Diese müssen das Solarpanel auch dann kostenlos zurücknehmen, wenn das Gerät nicht von ihnen verkauft oder hergestellt wurde. Bedingung dafür ist, dass sie Solarpanels in ihrem Sortiment führen. Die Entsorgung via Entsorgungsunternehmen ist ebenfalls möglich, dieses darf aber eine Gebühr verlangen.
Aufgepasst: Die Händlerin oder die Herstellerin müssen den Konsumenten darauf hinweisen, dass die Entsorgung kostenlos ist.