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Wie funktioniert Crowdfunding für ein Nachbarschaftshilfeprojekt?
Für ein kurzfristiges, kleineres Projekt können Sie ohne Bewilligung Geld sammeln. Je nach gewähltem Modell müssen Sie die Vorgaben des Darlehens- oder des Schenkungsrechts beachten.
Für ein zeitlich begrenztes Crowdfunding brauchen Sie keine Bewilligung, sofern Sie nicht von mehr als 20 Personen Beträge von über einer Million Franken entgegennehmen. Beim so genannten Crowddonating kommt das Schenkungsrecht zur Anwendung, beim Crowdlending handelt es sich um ein Darlehen, welches ebenfalls im Obligationenrecht geregelt ist.
Crowdfunding ist in der Regel bewilligungsfrei
Mit seiner auf den 1. August 2017 in Kraft getretenen Revision der Bankenverordnung hat der Bundesrat unter anderem das Crowdfunding etwas dereguliert. Eine Betreiberin einer Plattform für Crowdfundingprojekte braucht nur dann eine Bankenbewilligung, sofern die einbezahlten Beträge länger als 60 Tage auf dem Konto der Plattform sind oder sofern sie von mehr als 20 Personen Beträge von über einer Million Franken entgegennimmt.
Crowddonating: Geld schenken
Für Ihr Projekt kommt in erster Linie das Crowddonating infrage, also eine Spendensammlung, ohne dass die Spenderinnen und Spender eine Gegenleistung erwarten. Entsprechend gilt bei diesem Modell das Schenkungsrecht. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Schenkungsversprechen schriftlich abgegeben werden muss, damit es gültig ist. Die Person, die gespendet hat, kann zudem das Geld namentlich dann zurückfordern, wenn Sie «die mit der Schenkung verbundenen Auflagen in ungerechtfertigter Weise» nicht erfüllen. Sie kann zudem ihr Schenkungsversprechen widerrufen, wenn sich beispielsweise ihre finanzielle Lage stark verschlechtert hat. (siehe auch: «Erhalte ich trotz Spendengeldern unentgeltliche Rechtspflege?»)
Crowdlending: Geld leihen
Vielleicht wollen Sie aber auch, dass die Geldgeberinnen und Geldgeber ihr Geld später wieder erhalten? Dann handelt es sich um ein Crowdlending. Mit diesem Modell können Sie Ihr Projekt über Darlehen finanzieren. Ohne anderslautende Abmachung ist das Darlehen zinslos, Sie müssen es aber auf Verlangen des Darlehensgebers innerhalb von sechs Wochen zurückzahlen, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben.
Aktualisiert am 30. Juni 2022