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Wie gehe ich bei einer Auslandsadoption über das Internet vor?
Eine Adoption ist nur zulässig, wenn sie dem Kindeswohl dient. Sowohl die Adoptiveltern wie auch eine allfällige Vermittlungsagentur benötigen eine behördliche Bewilligung. Ein Kind aus dem Ausland auf eigene Faust zu adoptieren, ist legal, aber riskant.
Eine Adoption muss immer dem Kindeswohl dienen. Die künftigen Adoptiveltern benötigen deswegen auch dann, wenn sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren wollen, eine Bewilligung der kantonalen Behörde. Ebenso herrscht eine Bewilligungspflicht für Vermittlungsagenturen. Es ist nicht verboten, ohne Unterstützung einer Vermittlungsagentur mit behördlicher Bewilligung ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren. Da künftige Adoptiveltern bei einer Auslandsadoption aber zahlreiche in- und ausländische Rechtsvorschriften beachten müssen, ist ein solches Vorgehen aber mit beträchtlichen Risiken verbunden.
Kindeswohl auch bei Auslandsadoption entscheidend
Bei einer Adoption geht es um das Kindeswohl. Im Falle einer Auslandadoption muss sich die Zentrale Behörde des Kantons zudem versichern, dass die leiblichen Eltern mit der Adoption einverstanden sind.
Damit die künftigen Adoptiveltern das Kind adoptieren können, benötigen sie eine Bewilligung der Zentralen Behörde des Kantons. Dies unabhängig davon, ob sie das Kind in dessen Heimatstaat oder erst in der Schweiz adoptieren möchten.
Wer ein Kind in dessen Heimatstaat adoptieren will, ohne es vorher persönlich gesehen zu haben, erhält die Bewilligung nicht vorbehaltlos. Vielmehr erteilt die Zentrale Behörde des Kantons die Bewilligung nur unter der Auflage, dass die Adoptiveltern das Kind zuvor besuchen.
Adoptionsvermittlungsstelle benötigt Bewilligung
Nicht nur künftige Adoptiveltern, sondern auch Adoptionsagenturen unterstehen einer Bewilligungspflicht. Das Bundesamt für Justiz (BJ) erteilt die Bewilligung, sofern die Stelle die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt. Auf seiner Website listet das BJ diese Vermittlungsstellen auf. Sie können Adoptiveltern insbesondere bei den auch rechtlich komplexen Auslandsadoptionen unterstützen und ein korrektes Verfahren garantieren.
Künftige Adoptiveltern können auch ohne Unterstützung einer offiziellen Agentur ein Kind aus dem Ausland adoptieren. Halten sie sich aber nicht an die gesetzlichen Vorgaben, droht ihnen in der Schweiz eine Busse bis 20 000 CHF. Verstossen sie gegen ausländische Rechtsvorschriften, riskieren sie im Ausland noch massivere strafrechtliche Sanktionen.
Aktualisiert am 12. Januar 2023