Unterwegs

Wie kontrolliert die Polizei die E-Vignette?

Über das Informationssystem des BAZG können die zuständigen Behörden prüfen, ob eine Vignette mit dem entsprechenden Kontrollschild verknüpft ist.

Wer in der Schweiz eine Nationalstrasse, also eine Autobahn oder eine Autostrasse, mit dem Motorfahrzeug benutzt, benötigt eine Vignette. Seit dem 1. August 2023 ist diese auch in Form einer E-Vignette verfügbar.

Während die zuständigen Behörden die Klebeetiketten mit einem Blick direkt kontrollieren können, ist für die Überprüfung der E-Vignette ein Informationssystem notwendig. Das BAZG betreibt dieses Informationssystem und erhebt damit die Abgabe, überprüft die Bezahlung und verfolgt Widerhandlungen. Das BAZG darf die Daten des Informationssystems namentlich den kantonalen Polizeiorganen zugänglich machen. Nach wie vor kontrollieren im Landesinnern die Kantone die Vignetten stichprobeweise. An der Grenze und im Grenzraum überprüft wie bis anhin das BAZG ebenfalls mittels Stichproben, ob die Fahrzeuge auf den Nationalstrassen über eine Vignette verfügen.

E-Vignette ist an das Kontrollschild gebunden

Wer eine E-Vignette erwerben will, muss sein Kontrollschild im Informationssystem des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) registrieren. Anders als die konventionellen Klebe-Vignetten ist die E-Vignette digital an die Kontrollschildnummer gebunden. Damit muss die Halterin weder eine zusätzliche Vignette kaufen, wenn sie Wechselschilder hat noch wenn sie ein neues Fahrzeug erwirbt, sofern sie für dieses dasselbe Nummernschild nutzt. Auch mit der E-Vignette ist es nicht notwendig, einen Kaufbeleg mitzuführen. (Siehe auch: «Was muss ich bei der Vignette auf dem Motorrad beachten?»)

Polizei kontrolliert E-Vignette im Inland

Da aktuell ein duales System gilt, also die Klebe-Vignette und die E-Vignette parallel existieren, gibt es noch keine automatisierte Kontrolle. Die gesetzlichen Grundlagen für die automatisierte Kontrolle sind jedoch bereits gegeben, die Behörden könnten diese also jederzeit auch in der Praxis einführen.

Aktuell kontrolliert die Polizei ähnlich wie bis anhin stichprobeweise: Sie prüft, ob eine Klebe-Vignette korrekt angebracht ist oder schaut im Informationssystem des BAZG nach, ob das Nummernschild mit einer E-Vignette verknüpft ist.

BAZG führt Stichproben an der Grenze durch

An der Grenze oder im Grenzgebiet kontrolliert das Personal des BAZG, ob das Motorfahrzeug eine gültige Vignette hat. Dabei geht es gleich vor wie die Polizei im Landesinnern.

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, bis zur ersten Autobahnausfahrt in der Schweiz ohne Vignette zu fahren. Allerdings gibt es von dieser Regel drei Ausnahmen: Wer über eine der drei Autobahn-Zollstellen Basel St. Louis, Rheinfelden oder Kreuzlingen einreist, benötigt keine Vignette, sofern er die Autobahn bei der ersten Ausfahrt wieder verlässt.