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Wie kündige ich das Zeitungsabo nach einem Todesfall?
Ein Zeitungsabo läuft nach dem Tod des Abonnenten weiter. Die Erben können das Abo kündigen. Die AGB bestimmen, wie lange die Kündigungsfrist dauert.
Stirbt eine Person, erwerben die Erben die Erbschaft als Ganzes: Sämtliche Rechte und Pflichten der verstorbenen Person gehen auf die Erben über. Auch ein Zeitungsabonnement läuft nach dem Tod der Abonnentin weiter. Die Erben können das Zeitungsabonnement kündigen. Dabei gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine ausserordentliche Kündigung ist in der Regel nur möglich, wenn die AGB eine solche vorsehen. (Siehe auch: «Kann ich das Facebook-Profil meiner verstorbenen Frau löschen lassen?»)
Abo erlischt nicht, wenn Abonnentin stirbt
Sofern die Erben das Zeitungsabonnement nicht kündigen, läuft es regulär weiter. Will ein Erbe oder eine andere Person das Abo auf seinen Namen übernehmen, können sie dies dem Verlag melden. Vertragspartner ist dann neu der Erbe beziehungsweise die andere Person.
Aufgepasst: Das Zeitungsabo verlängert sich unter Umständen automatisch. Ob dies auch ohne ausdrücklichen Hinweis des Verlages rechtlich verbindlich ist, ist zwar umstritten. Will der Erbe das Abo nicht verlängern, ist er durch eine fristgerechte Kündigung jedenfalls auf der sicheren Seite.
Erbe kann das Abo allenfalls vorzeitig kündigen
Ein Abonnement ist ein Dauerschuldverhältnis, welches die Parteien gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts aus «wichtigen Gründen» grundsätzlich auch vorzeitig kündigen können, wenn es für sie unzumutbar geworden ist. Halten die AGB fest, dass der Tod des Kunden ein solcher wichtiger Grund ist, können die Erben das Abonnement unter den in den AGB festgehaltenen Bedingungen kündigen. Ohne Regelung in den AGB können die Erben gleichwohl mit der finanziellen oder einer anderen Unzumutbarkeit argumentieren. Ob sie damit Erfolg haben, ist unklar, da eine Gerichtspraxis dazu fehlt. (Siehe auch: «Kann ich mein Fitnessabo vorzeitig kündigen, wenn ich umziehe?»)
Allenfalls finden die Erben mit dem Verlag auch eine individuelle Lösung, etwa indem der Verlag die Kosten für die Publikation der Todesanzeige an die Abogebühren anrechnet.
Aktualisiert am 16. Januar 2025