Unterwegs
Wie lange darf ich mein Auto auf dem Parkfeld «Ladestation» abstellen?
Ein Parkfeld «Ladestation» dient ausschliesslich dem Ladevorgang. Parkieren, ohne das Fahrzeug zu laden, ist auf diesem Parkfeld nicht gestattet.
Seit dem 1. Januar 2021 gibt es neu Parkfelder mit dem Symbol «Ladestation». Die Markierungen gelten als «Besondere Markierungen» im Sinne der Signalisationsverordnung. Fahrzeugführer dürfen diese nur nutzen, soweit und sofern sie ihr Fahrzeug aufladen. Wer sich nicht daran hält, riskiert mindestens eine Ordnungsbusse.
Parkfeld «Ladestation» ist ausschliesslich zum Laden da
Die Parkfelder «Ladestation» sind gelb markiert und grün eingefärbt. Die Weisungen des UVEK über besondere Markierungen auf der Fahrbahn präzisieren, wie die Einfärbung im Detail aussieht.
Das Elektroauto darf nur während des Ladevorgangs auf diesem Parkfeld stehen und muss während der gesamten Abstelldauer angeschlossen sein. Lässt sich das Fahrzeug nicht mit der vorhandenen Ladestruktur aufladen, darf es der Fahrzeugführer nicht auf dem Parkfeld «Ladestation» abstellen.
Bei Parkieren an Ladestation droht Busse
Wer sein Auto vorschriftswidrig auf dem Parkfeld «Ladestation» abstellt, riskiert eine Ordnungsbusse. Je nach Dauer des Verstosses beträgt diese zwischen 40 und 100 Franken. Wer während mehr als zehn Stunden ein Parkfeld «Ladestation» falsch nutzt, muss mit einer regulären und höheren Busse rechnen.
Ladestation auf Parkfläche und Parkverbotsfläche möglich
Ein eigentliches Parkieren ist auf den Parkfeldern «Ladestation» also nicht gestattet. Die Behörden konnten sich denn auch nicht einigen, ob sie als «Parkflächen» oder als «Parkverbotsflächen» zu kennzeichnen sind: Die Zusatztafeln mit dem Symbol «Ladestation» sind nun sowohl bei Parkflächen und Parkverbotsflächen möglich.
Aktualisiert am 11. Mai 2023