Gesundheit

Wie laut darf ein Feuerwerk sein?

Für Feuerwerkskörper gelten Sicherheitsabstände. Innerhalb dieser Sicherheitsabstände darf ein Feuerwerk nicht lauter als 120 Dezibel sein.

Feuerwerke sind in der Schweiz nur erlaubt, wenn sie die Sicherheitsanforderungen der EU-Richtlinie für Pyrotechnik erfüllen. Diese hält fest, dass Feuerwerkskörper den maximalen Lärmpegel von 120 dB im jeweiligen Sicherheitsabstand nicht überschreiten dürfen.

Der Sicherheitsabstand ist je nach Kategorie des Feuerwerkskörpers unterschiedlich gross. Für Feuerwerkskörper der Kategorie F1, also beispielsweise Rauchbälle oder kleine Fontänen, gilt ein Sicherheitsabstand von 1m. Bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, beispielsweise Bengalfeuer oder Fontänen, beträgt der Sicherheitsabstand 8m, für Feuerwerkskörper der Kategorie F3, wozu etwa grosse Raketen oder Feuerwerksbatterien gehören, gilt ein Sicherheitsabstand von 15 m. (Siehe auch: «Sind Gehörschutzstöpsel an der Fasnacht obligatorisch?»)

Aktualisiert am 30. Januar 2025