Wohnen
Wie löse ich die Familienwohnung auf?
Die Kündigung einer Familienwohnung ist nur gültig, wenn beide Ehepartner sie unterschrieben haben.
Die Familienwohnung ist besonders geschützt. Unter anderem kann ein Ehegatte den Mietvertrag nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des anderen kündigen. Ob nur ein Ehegatte den ursprünglichen Mietvertrag unterzeichnet hat, spielt keine Rolle: Fehlt die Unterschrift eines Ehepartners auf der Kündigung, ist diese unwirksam. (Siehe auch: «Wird unsere Wohnung nach der Heirat automatisch zur Familienwohnung?»)
Auch ein hängiges Eheschutz- oder Scheidungsverfahren ändert nichts an diesem Schutz der Familienwohnung. Können sich die Noch-Eheleute nicht darüber einigen, wer in der Familienwohnung wohnen bleiben darf, kann das Gericht den Mietvertrag der einen oder anderen Partei übertragen.
Aufgepasst: Die Vorschriften über die Familienwohnung sind zwingender Natur. Weder Mieter noch Vermieterin können deswegen gültig und präventiv eine andere Vereinbarung über die Wohnungszuteilung treffen.