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Wie schnell darf ich aus meiner Einfahrt fahren?

Auch wenn das Strassenverkehrsgesetz nur den Verkehr auf öffentlichen Strassen regelt, können seine Grundsätze auch auf Privatstrassen gelten.

Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) «ordnet den Verkehr auf den öffentlichen Strassen». Als «öffentlich» gelten «Strassen, die nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dienen». Entscheidend ist dabei, wer die Strasse faktisch nutzen kann und nicht, in wessen Eigentum sie steht.

Ist eine Einfahrt, etwa durch ein abgeschlossenes Tor, nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich, kommt das SVG und damit auch dessen Geschwindigkeitsvorschriften nicht direkt zur Anwendung. Das Bundesgericht hat jedoch im Falle eines Autofahrers, der in der Garageneinfahrt ein Kind angefahren hat, die analoge Anwendung des SVG bejaht. Dieses regelt, dass die Geschwindigkeit «stets den Umständen anzupassen ist». Kann ein Fahrzeugführer eine Verkehrsfläche nicht überblicken, darf er sie nicht ohne anzuhalten befahren. Dies im konkreten Fall umso mehr, als dass er mit Kleinkindern in der Einfahrt rechnen musste. (Siehe auch: «Muss ich jederzeit mit Personen auf der Fahrbahn rechnen?»)