Gesundheit

Wie schwer darf ich heben, wenn ich im Brockenhaus arbeite?

Das Heben schwerer Lasten am Arbeitsplatz darf die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigen. Die Arbeitgeberin muss dies durch geeignete Massnahmen gewährleisten. Für Schwangere gelten besondere Schutzvorschriften.

Die Arbeitgeberin muss die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer schützen. Sie muss unter anderem dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter keine gesundheitlichen Schäden erleiden, weil sie schwere Lasten tragen müssen. Bei schwangeren Mitarbeiterinnen hat die Arbeitgeberin für den Gesundheitsschutz bei Mutterschaft zu sorgen und zu verhindern, dass das Heben von Lasten die Gesundheit der Mutter oder jene ihres Kindes gefährdet.

Heben schwerer Lasten möglichst vermeiden

Die Arbeitgeberin muss geeignete Massnahmen treffen, um zu vermeiden, dass ihre Arbeitnehmer schwere Lasten manuell heben müssen. Wie das seco in seiner Wegleitung präzisiert, variiert die «schwere Last» je nach Geschlecht und Alter der angestellten Person: Eine über 50-jährige Frau darf maximal 10kg heben, während die Grenze für einen Mann zwischen 20 und 35 Jahren bei 25kg liegt. Diese Werte gelten allerdings nur für Lasten, die der Arbeitnehmer eng am Körper halten kann. Ansonsten sind die Grenzwerte tiefer anzusetzen.

Lässt sich das Heben schwerer Lasten wie in einem Brockenhaus durch rein organisatorische Massnahmen nicht vermeiden, muss die Arbeitgeberin namentlich technische Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die eine sichere und gesundheitsschonende Handhabung ermöglichen. Sie muss zudem kontrollieren, dass die Arbeitnehmer diese Hilfsmittel auch nützen. Die Arbeitgeberin ist weiter verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über mögliche Gesundheitsschäden zu informieren sowie sie anzuleiten, wie sie durch korrektes Heben diese Schäden vermeiden können.

Besonderer Schutz schwangerer Mitarbeiterinnen

Die Arbeitgeberin ist dafür verantwortlich, dass die Arbeit weder die Gesundheit der Schwangeren noch diejenige ihres Kindes beeinträchtigt. Sie darf eine schwangere Frau nur zu gefährlichen oder beschwerlichen Arbeiten verpflichten, wenn die Risikobeurteilung eine konkrete Belastung für Mutter und Kind ausschliesst oder die Arbeitgeberin diese Belastung durch geeignete Schutzmassnahmen ausschliessen kann.

Das Bewegen schwerer Lasten von Hand ist eine «gefährliche und beschwerliche Arbeit». Eine Schwangere darf bis zum Ende des sechsten Schwangerschaftsmonats keine Lasten von mehr als 5kg regelmässig und keine Lasten von mehr als 10kg gelegentlich versetzen. Dasselbe gilt für einen entsprechenden Kraftaufwand bei der Bedienung von mechanischen Hilfsmitteln. Ab dem siebten Schwangerschaftsmonat dürfen Schwangere überhaupt keine Lasten ab 5kg mehr bewegen.