Arbeiten
Wie viele Ferientage habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite?
Das Arbeitspensum beeinflusst den Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien nicht. Lediglich die Anzahl Ferientage ändert sich im Verhältnis zum Anstellungsgrad.
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf wenigstens vier Wochen Ferien, bis zur Vollendung des 20. Altersjahres auf wenigstens fünf Wochen Ferien. Dabei muss die Arbeitgeberin auch bei einer Teilzeitanstellung zwei Wochen Ferien am Stück gewähren.
Ferienanspruch bei Teilzeitpensum
Wer beispielsweise montags, dienstags und mittwochs arbeitet, hat nach Vollendung des 20. Altersjahres Anspruch auf mindestens 12 Ferientage im Jahr. Diese entsprechen 4 Arbeitswochen, da ohnehin jede Woche 2 Tage arbeitsfrei sind.
Auszahlung der Ferientage in der Regel unzulässig
Eine Auszahlung der Ferientage ist auch bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis grundsätzlich nicht erlaubt. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Ausnahme nur bei einer sehr unregelmässigen Teilzeitarbeit möglich. Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung jüngst verschärft und verlangt «unüberwindbare Schwierigkeiten», welche eine Auszahlung während der Ferien verunmöglichen. Zumindest bei einem Vollzeitpensum seien diese nicht mehr denkbar, da die heutigen Zeiterfassungssysteme eine korrekte Berechnung auch bei unregelmässigen Beschäftigungsverhältnissen ermöglichten. (Siehe: «Habe ich während der Ferien Anspruch auf Lohn?»)
Aktualisiert am 13. April 2023