Behörden
Wo muss ich als Grenzgänger Steuern zahlen?
Das kommt darauf an, in welchem Nachbarland der Schweiz Sie wohnen und entsprechend welches Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommt.
Wohnen Sie in Deutschland und arbeiten Sie in der Schweiz, versteuern Sie Ihr Einkommen in Deutschland. Die Schweiz erhebt jedoch von Ihrem Lohn eine Quellensteuer von maximal 4.5 Prozent. Deutschland rechnet Ihnen diese Quellensteuer an. Der Maximalbetrag von 4.5 Prozent gilt nur dann, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland - beispielsweise mittels einer amtlichen Bescheinigung -nachweisen.
Wohnen Sie in Italien und arbeiten in der Schweiz, versteuern Sie Ihr Einkommen in der Schweiz. Die Schweiz überweist Italien 40 Prozent des Bruttoertrages dieser Steuern.
Wohnen Sie in Frankreich und arbeiten in den Kantonen Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg oder Jura, versteuern Sie Ihr Einkommen grundsätzlich in der Frankreich. Frankreich überweist der Schweiz von den jährlichen Bruttovergütungen der Grenzgänger 4.5 Prozent. Arbeiten Sie in Genf, versteuern Sie Ihr Einkommen in der Schweiz, diese überweist Frankreich 3.5 Prozent dieser Bruttovergütungen.
Wohnen Sie in Österreich und arbeiten in der Schweiz, versteuern Sie Ihr Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit grundsätzlich in der Schweiz. Die Schweiz überweist Österreich jährlich eine Vergütung von 12.5 Prozent dieser Steuereinnahmen.
Sind Sie Wochenaufenthalter in der Schweiz, werden Sie grundsätzlich in der Schweiz an der Quelle zum jeweils anwendbaren ordentlichen Tarif besteuert.