Gesundheit

Zahlt die IV den Theaterbesuch für meine persönliche Assistentin?

Wer über einen Assistenzbeitrag einen persönlichen Assistenten anstellt, ist Arbeitgeberin und muss die beruflichen Spesen übernehmen.

Eine Person hat dann Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie eine Hilflosenentschädigung bezieht, zuhause lebt und volljährig ist. Als hilflos gilt sie dann, wenn sie «wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf». Mit dem Assistenzbeitrag kann die hilflose Person einen persönlichen Assistenten anstellen und ist damit seine Arbeitgeberin. Als Arbeitgeberin muss sie sich an das Obligationenrecht halten und dem Arbeitnehmer die Spesen wie eben auch das Ticket für den Theatereintritt vergüten.

Assistenzbeitrag soll selbstständiges Leben ermöglichen

Zweck des Assistenzbeitrages ist es, dass Menschen trotz Behinderung zuhause wohnen sowie ihre Betreuungssituation selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten können. Mit dem Assistenzbeitrag kann die versicherte Person eine Assistenzperson anstellen, die sie in verschiedenen Bereichen unterstützt. Diese umfassen neben der Haushaltsführung oder alltäglichen Lebensverrichtungen unter anderem auch die gesellschaftliche Teilhabe und Freizeitgestaltung.

Für den Assistenzbeitrag ist ein Stundenlohn von aktuell 35.30 CHF angesetzt. Die Anzahl der finanzierten Stunden hängt namentlich vom Grad der Hilflosigkeit ab. Die versicherte Person muss der IV-Stelle monatlich eine Rechnung einreichen und erhält den Betrag nach dessen Überprüfung ausbezahlt.

Spesen sind Sache der Arbeitgeberin

Die versicherte Person ist Arbeitgeberin der Assistenzperson. Arbeitgeberin und Arbeitnehmer müssen einen Arbeitsvertrag abschliessen. Für den Arbeitsvertrag mit einer Assistenzperson gelten keine besonderen Bestimmungen, womit das Obligationenrecht anwendbar ist. Zwingend anwendbar ist so namentlich die Regelung der Auslagen. Die Arbeitgeberin hat «dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen».

Wer also bei einem Theaterbesuch auf die Begleitung durch die Assistenzperson angewiesen ist, muss die Kosten für das Ticket der Assistenzperson übernehmen. (Siehe auch: «Habe ich im Studium Anspruch auf eine persönliche Assistenz?»)

Aktualisiert am 1. Januar 2025