Gesundheit

Zahlt die IV etwas an die Weiterbildung?

Ja, sofern die Weiterbildung dazu dient, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern.

Entstehen Ihnen neben den regulären Weiterbildungsgebühren durch Ihre Behinderung «im wesentlichen Umfange zusätzliche Kosten», übernimmt die Invalidenversicherung diese. Dabei muss die Weiterbildung anders als bei einer von der IV vollständig finanzierten Umschulung nicht invaliditätsbedingt notwendig sein, sondern Ihrer beruflichen Weiterentwicklung dienen.

IV übernimmt Weiterbildungskosten teilweise

Bilden Sie sich in Ihrem bisherigen oder in einem anderen Beruf weiter, ist die Weiterbildung für Sie geeignet und angemessen und können Sie Ihre Erwerbsfähigkeit damit voraussichtlich erhalten oder verbessern, übernimmt die IV grundsätzlich die behinderungsbedingten Mehrkosten. So müssen Sie die regulären Kurskosten selbst bezahlen, die IV übernimmt aber beispielsweise die Kosten für barrierefreie Lehrmittel, andere Hilfsmittel, unterstützende Personen wie eine Gebärdendolmetscherin aber auch invaliditätsbedingte Kosten für die auswärtige Verpflegung und Unterkunft.

Die IV übernimmt allerdings nur die wesentlichen Kosten. Belaufen sich die Zusatzkosten auf unter 400 Franken pro Jahr, müssen Sie diese selbst übernehmen.