Gesundheit

Zahlt die Krankenkasse eine Lichttherapie?

Sofern die Ärztin eine Lichttherapie zur Behandlung einer saisonalen Depression angeordnet hat, muss die Grundversicherung einen Beitrag an die Lampe zur Lichttherapie leisten.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bezeichnet die Mittel und Gegenstände, welche die obligatorische Krankenversicherung übernehmen muss. Die Lichttherapie ist auf dieser so genannten MiGel-Liste aufgeführt, womit die Krankenkasse sie übernehmen muss, sofern eine Ärztin die Lichttherapie angeordnet hat.

EDI überprüft Leistungen der Krankenkasse periodisch

Die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Das EDI überprüft diese Voraussetzungen regelmässig.

Die Lampe zur Lichttherapie ist auf der MiGel-Liste. Hat die Ärztin sie zur Behandlung einer saisonalen Depression angeordnet, muss die Krankenkasse bei einem Kauf höchstens 300 CHF übernehmen. Bei der Miete liegt der Höchstvergütungsbetrag bei 1 CHF / Tag, wobei die maximale Mietdauer 1 Monat beträgt.

Aufgepasst: Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn die Lampe 10 000 Lux in einem Abstand von mindestens 30 cm ausstrahlt.