Gesundheit

Zahlt die Krankenkasse einen Schwangerschaftsabbruch?

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, sofern die Bedingungen für einen legalen Abbruch erfüllt sind.

Eine Frau kann eine Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode straflos abbrechen lassen. Bedingung dafür ist, dass sie sich in einer Notlage befindet und dass die behandelnde Ärztin vorgängig «ein eingehendes Gespräch» mit der Frau geführt und sie beraten hat. Zu einem späteren Zeitpunkt ist der Abbruch straflos, wenn die Ärztin ihn als notwendig beurteilt, um einen schwerwiegenden körperlichen oder seelischen Schaden von der Frau abzuwenden.

Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, muss die Krankenkasse die Kosten des Schwangerschaftsabbruches übernehmen.

Aufgepasst: Ein Schwangerschaftsabbruch ist einer Krankheit gleichgestellt. Die Patientin muss deswegen Franchise und Selbstbehalt übernehmen.

Aktualisiert am 30. Januar 2025