Gesundheit

Zahlt die Krankenkasse einen Schwangerschaftsabbruch?

Ja. Sind die Bedingungen für einen legalen Schwangerschaftsabbruch erfüllt, muss die Grundversicherung die Kosten übernehmen.

Der Schwangerschaftsabbruch ist dabei einer Krankheit gleichgestellt. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie Franchise und Selbstbehalt zahlen müssen.

Bedingungen für einen straflosen Schwangerschaftsabbruch

Sie können eine Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode straflos abbrechen lassen. Sie müssen dafür geltend machen, dass Sie sich in einer Notlage befinden. Ihre Ärztin hat mit Ihnen zudem persönlich «ein eingehendes Gespräch zu führen» und muss Sie beraten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist der Abbruch straflos, wenn Ihre Ärztin ihn als notwendig beurteilt, um einen schwerwiegenden körperlichen oder seelischen Schaden von Ihnen abzuwenden.