Gesundheit
Zahlt die Krankenkasse meine Lesebrille?
Nein, in aller Regel nicht. Die Grundversicherung übernimmt nur in bestimmten Fällen einen Anteil der Kosten für Sehhilfen.
Ausnahmen bestehen da, wo die Sehschwäche auf eine Krankheit, eine Operation oder Medikamente zurückzuführen ist. Zudem übernimmt die Grundversicherung für Kinder und Jugendliche 180 CHF / Jahr.
Grundversicherung zahlt grundsätzlich keine Sehhilfen
Die Kosten für Sehhilfen gehören in aller Regel nicht zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang der Grundversicherung. Dies, da die Sehhilfe nicht als Leistung gilt, die der Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dient. Das Eidgenössische Departement des Innern hat sie entsprechend nicht mehr auf die Liste der Mittel und Gegenstände aufgenommen, deren Kosten die Grundversicherung übernehmen muss.
Ausnahmsweise übernimmt Grundversicherung Kosten für Sehhilfen
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt eine Ausnahme: Hier vergütet die Grundversicherung 180 CHF / Jahr, wobei dafür ein augenärztliches Rezept pro Jahr notwendig ist.
Ist die Fehlsichtigkeit bei Erwachsenen krankheitsbedingt, so etwa zurückzuführen auf Diabetes, zahlt die Grundversicherung ebenfalls 180 CHF/Jahr. Dasselbe gilt, wenn Sie wegen einer verordneten Medikamenteneinnahme oder einer Operation Sehhilfen benötigen. Schliesslich übernimmt die Grundversicherung weitere Kosten bei bestimmten Erkrankungen wie beispielsweise Hornhauterkrankungen.