Gesundheit
Zahlt die Krankenkasse meine Lesebrille?

In der Regel zahlt die Grundversicherung nichts an Sehhilfen. Nur bei Kindern und bei krankheitsbedingten Sehschwächen übernimmt sie einen Anteil.
Die Krankenkasse übernimmt die «Allgemeinen Leistungen bei Krankheit». Diese umfassen jene Leistungen, «die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen». Eine Lesebrille erfüllt dieses Kriterium nicht, weswegen das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Sehhilfen grundsätzlich nicht auf die Liste der Mittel und Gegenstände aufgenommen hat, deren Kosten die Grundversicherung übernehmen muss.
Nur wo eine Sehschwäche auf eine Krankheit, eine Operation oder Medikamente zurückzuführen ist, übernimmt die Grundversicherung Kosten. Ebenso übernimmt die Grundversicherung für Kinder und Jugendliche 180 CHF / Jahr an Sehhilfen.
Grundversicherung zahlt grundsätzlich keine Sehhilfen
Die Kosten für Sehhilfen gehören in aller Regel nicht zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang der Grundversicherung. Denn Brillen und Kontaktlinsen dienen in der Regel nicht der Behandlung einer Krankheit. Eine Sehschwäche, so der Bundesrat in Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses, ist häufig eine genetisch bedingte Variante einer normalen Augenentwicklung.
Ausnahmen bei Kinderbrillen und krankheitsbedingter Sehschwäche
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt eine Ausnahme: Hier vergütet die Grundversicherung 180 CHF / Jahr, wobei dafür ein augenärztliches Rezept pro Jahr notwendig ist.
Ist die Fehlsichtigkeit bei Erwachsenen krankheitsbedingt, so etwa zurückzuführen auf Diabetes, zahlt die Grundversicherung ebenfalls 180 CHF/Jahr. Dasselbe gilt, wenn Sie wegen einer verordneten Medikamenteneinnahme oder einer Operation Sehhilfen benötigen. Schliesslich übernimmt die Grundversicherung weitere Kosten bei bestimmten Erkrankungen wie beispielsweise Hornhauterkrankungen.
Aktualisiert am 30. Januar 2025