Gesundheit

7 Antworten zu den neuen Nachholeinkäufen in die Säule 3a

Der Bundesrat hat die Nachholeinkäufe in die Säule 3a mit der Revision der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV) per 1. Januar 2025 ermöglicht.

1. Was bezweckt die Zulassung von Nachholeinkäufen?

Nachholeinkäufe dienen dazu, Lücken in der gebundenen Altersvorsorge zu füllen. Zudem sollen Nachholeinkäufe verhindern, dass sich Einzahlungen im Nachhinein als unzulässig erweisen, weil die versicherte Person den zulässigen Einkaufsbetrag falsch berechnet hat.

2. Sind die nachträglichen Einkäufe steuerlich abzugsfähig?

Ja. Die nachträglichen Einkäufe sind wie die regulären Einkäufe vollständig abzugsfähig.

3. Wer kann nachträglich Einkäufe in die Säule 3a tätigen?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständigerwerbstätige können nachträglich Beiträge in die Säule 3a einzahlen. Dabei gelten für die einzahlende Person folgende Voraussetzungen:

  • Sie verfügt im Einkaufsjahr über ein AHV-pflichtiges Einkommen;
  • Sie hat das ordentliche Rentenalter seit weniger als 5 Jahren erreicht.

Aufgepasst: Die Regelung gilt nicht rückwirkend. Nachträgliche Einzahlungen sind deswegen erst für das Beitragsjahr 2025 im Steuerjahr 2026 möglich.

4. Welchen Betrag kann ich nachträglich in die Säule 3a einzahlen?

Sie können soviel einzahlen, bis Sie den maximal zulässigen Beitragsrahmen der letzten zehn dem Einkaufsjahr vorausgegangenen Jahren erreicht haben. Dabei können Sie nur die tatsächlichen Lücken füllen: Waren Sie in den dem Einkaufsjahr vorausgegangenen Jahren ganz oder teilweise nicht beitragsberechtigt, können Sie auch keinen Nachholeinkauf tätigen.

Die Einkaufszahlung darf maximal 8 Prozent des oberen Grenzbetrages des koordinierten Lohnes betragen und damit im Jahre 2025 7 258 CHF.

Die einzelnen Jahresbeitragslücken können Sie nicht aufzinsen.

5. Kann ich einen Nachholeinkauf tätigen und dafür auf den ordentlichen Beitrag verzichten?

Nein. Sie können erst dann einen Nachholeinkauf tätigen, nachdem Sie den ordentlichen Beitrag für das laufende Jahr geleistet haben. Damit will der Bundesrat verhindern, dass die versicherte Person die zehnjährige Einkaufsfrist laufend verlängern kann.

6. Kann ich eine Jahresbeitragslücke über mehrere Jahreseinkäufe ausgleichen?

Nein. Sie können eine Jahresbeitragslücke nur mit einem Einkauf ausgleichen. Hingegen können Sie mit einem Einkauf mehrere Jahresbeitragslücken schliessen, sofern Sie dabei nicht den zulässigen Maximalbetrag überschreiten.

7. Kann ich die Vorsorgelücke durch eine einfache Einzahlung ausgleichen?

Nein. Damit sichergestellt ist, dass der Nacheinkauf korrekt ist, müssen Sie ihn bei der Einrichtung der gebundenen Selbstvorsorge schriftlich beantragen. Dabei müssen Sie folgende Angaben machen:

  • a. Höhe des beantragten Einkaufs;
  • b. Jahre, für die Sie eine Beitragslücke ausgleichen möchten und in welcher Höhe dies der Fall sein soll;
  • c. Höhe der Beiträge, welche Sie in den lückenhaften Jahren ausgleichen möchten.