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7 Antworten zu der neuen Maturitätsverordnung

Kantone und der Bundesrat haben die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen neu geregelt und auf den 1. August 2024 in Kraft gesetzt.

1. Was regeln die Erlasse zur Anerkennung von Maturazeugnissen?

Die Kantone sind für das Schulwesen zuständig. Sie organisieren unter anderem die Ausbildung an den Gymnasien und an den universitären Hochschulen. Der Bund seinerseits betreibt die Eidgenössischen Technischen Hochschulen und regelt die universitären Medizinalberufe. Damit die gymnasiale Matura den prüfungsfreien Zugang zu allen Schweizer Hochschulen gewährleistet, sind schweizweit geltende und den aktuellen Herausforderungen genügende Mindestanforderungen notwendig.

Kantone und Bund haben deswegen ihre jeweiligen Anerkennungsregelungen revidiert. Die Texte – das Reglement der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen sowie die Maturitätsanerkennungsverordnung des Bundesrates – sind inhaltlich identisch und traten beide am 1. August 2024 in Kraft.

2. Wie lange dauert der neue Maturitätslehrgang?

Neu dauert ein Maturitätslehrgang mindestens vier Jahre. Ein dreijähriger Lehrgang, wie ihn heute noch die Kantone Neuenburg, Waadt, Jura und der französischsprachige Teil von Bern kennen, ist nicht mehr möglich.

3. Stärkung der Unterrichtssprache und der Mathematik

Die Anerkennungsverordnungen stärken die so genannten «basalen fachlichen Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit». Wer die Maturitätsprüfung ablegt, muss über diese Kompetenzen verfügen. Wie der Rahmenlehrplan ausführt, sind sie notwendig, um an einer universitären Hochschule studieren zu können. Der Fokus der neuen Maturitätsordnungen liegt dabei auf den Kompetenzen in der Unterrichtssprache und in der Mathematik.

  • Deutsch. Das Maturazeugnis muss insbesondere Gewähr dafür bieten, dass der Absolvent:
    • die Informationen aus einem Text verstehen und in eigenen Worten wiedergeben kann;
    • eigene Texte strukturieren sowie verständlich und kohärent formulieren kann.
  • Mathematik. Das Maturazeugnis muss insbesondere Gewähr dafür bieten, dass der Absolvent:
    • über das grundlegende mathematische Wissen in den Bereichen Arithmetik und Algebra, Analysis, Geometrie und Stochastik verfügt;
    • diese grundlegende mathematische Wissen auf verschiedene Aufgabenstellungen flexibel und vernetzt anwenden kann.

4. Informatik und Wirtschaft sind neu Grundlagenfächer

Die neuen Anerkennungsordnungen werten die vormals bloss obligatorischen Fächer «Informatik» sowie «Wirtschaft und Recht» zu Grundlagenfächern auf. Die Bewertung der Leistung in diesen Fächern bildet damit zwingenden Bestandteil der Maturitätsnote.

5. Kantone können Ergänzungs- und Schwerpunktfächer frei festlegen

Während bis anhin eine abschliessende Liste von Ergänzungs- und Schwerpunktfächern vorgegeben war, können die Kantone neu ihr Bildungsangebot in diesen Fächern frei festlegen.

6. Förderung des Schüleraustausches

Die neuen Anerkennungsordnungen verpflichten Bund und Kantonen, den Gymnasiasten Austausch- und Mobilitätsaktivitäten in einer anderen Sprachregion der Schweiz oder im Ausland zu ermöglichen.

7. Gilt die neue Maturitätsverordnung bereits für das Schuljahr 24/25?

Die Maturitätsverordnung sieht eine Übergangsfrist von acht Jahren vor. Für diejenigen Kantone und Kantonsteile, welche aktuell noch einen dreijährigen Maturitätsstudiengang kennen, gilt eine Übergangsfrist von vierzehn Jahren.

Die Kantone haben unterschiedliche Startdaten für die Anerkennung der neuen gymnasialen Maturitätslehrgänge festgelegt. Die meisten Kantone planen, die ersten neuen Maturitätslehrgänge im Schuljahr 2029/30 zu starten, wohingegen einige Kantone mit den Umsetzungsarbeiten noch nicht begonnen haben.