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7 Antworten zum neuen Tabakproduktegesetz

Der Bundesrat hat die neue Tabakproduktegesetzgebung auf den 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt.

Das neue Tabakproduktegesetz sowie die neue Tabakprodukteverordnung soll insbesondere Minderjährige vor dem Tabak- und Nikotinkonsum schützen und reguliert neu namentlich auch elektronische Zigaretten.

1. Erfasst das Tabakproduktegesetz auch elektronische Zigaretten?

Ja. Neu reguliert das Tabakproduktegesetz auch elektronische Zigaretten sowie erhitzte Tabakprodukte.

2. Dürfen Kinder nach wie vor Zigaretten kaufen?

Nein. Neu gilt ein schweizweites Abgabeverbot von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Verkaufsstelle muss sichtbar und gut leserlich auf dieses Verbot hinweisen.

Zigarettenautomaten sind nur zulässig, sofern die Betreiberin sicherstellt, dass die Tabakprodukte und die elektronischen Zigaretten für Minderjährige nicht zugänglich sind.

3. Ist Werbung für Tabakprodukte noch erlaubt?

Werbung für Tabakprodukte ist nach wie vor erlaubt, ist jedoch nur noch eingeschränkt möglich. Namentlich verbietet das Tabakproduktegesetz die Werbung auf Plakaten auf öffentlichem oder privatem Grund, sofern diese von öffentlichem Grund einsehbar ist. Ebenso ist Tabakwerbung insbesondere in Kinos, in und an öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Sportplätzen und Sportveranstaltungen nicht mehr erlaubt.

Ebenso grundsätzlich nicht mehr zugelassen sind die Gratisabgabe oder die vergünstigte Abgabe von Tabakprodukten. Davon ausgenommen ist eine ausschliesslich an die in der Tabakbranche tätigen Personen gerichtete Verkaufsförderung oder persönlich ausgeführte Degustationen und Kundenpromotionen.

4. Dürfen Tabakfirmen Veranstaltungen sponsern?

Tabakunternehmen dürfen keine Veranstaltungen in der Schweiz sponsern, wenn diese einen internationalen Charakter haben oder auf ein minderjähriges Publikum abzielen.

5. Dürfen die Kantone strengere Regeln erlassen?

Die Kantone dürfen die Werbung, die Verkaufsförderung und das Sponsoring von und mit Tabakprodukten strenger regeln.

6. Sind Testkäufe von Tabakprodukten erlaubt?

Ja. Neu gibt es eine gesetzliche Grundlage, auf Basis derer die zuständige kantonale Behörde Testkäufe durchführen kann. Die zuständigen Behörden können die Erkenntnisse aus den Testkäufen für Straf- und Verwaltungsverfahren namentlich dann verwenden, sofern eine kantonale Behörde oder eine anerkannte Fachorganisation den Testkauf durchführt, protokolliert und dokumentiert und die minderjährige Person vor und beim Kauf schützt und begleitet.

7. Gelten Rauchverbote auch für Tabakprodukte zum Erhitzen und elektronische Zigaretten?

Ja. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen regelt den Schutz vor Passivrauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind und umfasst neu auch Tabakprodukte zum Erhitzen und elektronische Zigaretten.