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7 Antworten zum Solariumverbot für Minderjährige

Der Bundesrat hat das Mindestalter 18 für den Solariumsbesuch per 1. Juni 2019 in Kraft gesetzt.

1. Was gilt als Solarium?

Als Solarium gilt eine Vorrichtung, welche ultraviolette Strahlung an die Haut abgibt. Der Begriff umfasst auch Colarien, welche zusätzlich Infrarotstrahlung abgeben.

2. Seit wann gilt das Mindestalter 18 für Solarien?

Das Mindestalter gilt grundsätzlich seit dem 1. Juni 2019. Allerdings galt für die Solariumsbetreiberinnen eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2022.

3. Wie muss eine Solariumsbetreiberin über das Mindestalter informieren?

Die Solariumsbetreiberin ist verpflichtet, das Solarium so einzurichten und zu betreiben, dass Personen unter 18 Jahren das Solarium nicht benutzen können.

Laut der Wegleitung Solarien des Bundesamts für Gesundheit (BAG) muss die Solariumsbetreiberin gut sichtbar und schriftlich im Eingangsbereich über das Mindestalter informieren. Die Information hat in den Amtssprachen des jeweiligen Kantons und in Englisch zu erfolgen.

4. Wie muss eine Solariumsbetreiberin das Mindestalter kontrollieren?

Laut der Wegleitung Solarien des BAG muss die Solariumsbetreiberin sicherstellen, dass das anwesende Personal das Mindestalter kontrolliert. Dafür muss der Kunde eine Identitätskarte, einen Reisepass, einen Führerausweis, einen SwissPass oder eine personalisierte Kundekarte vorlegen.

5. Muss die Solariumsbetreiberin das Mindestalter auch bei unbedienten Solarien kontrollieren?

Das Mindestalter gilt auch bei Selbstbedienungssolarien. Hier muss die Betreiberin die Einhaltung des Mindestalters gemäss Wegleitung Solarien des BAG mit einem Dokumentenlesegerät oder durch einen gesicherten elektronischen Code sicherstellen.

6. Wer kontrolliert die Einhaltung des Solariumverbots für Minderjährige?

Die Kantone kontrollieren das Solariumverbot für Minderjährige stichprobeweise.

7. Was passiert bei einem Verstoss gegen das Solariumverbot für Minderjährige?

Die kantonalen Vollzugsbehörden ergreifen Verwaltungsmassnahmen gegen die Betreiberin, wenn sie nach einer Kontrolle feststellen, dass sie das Solariumverbot für Minderjährige nicht umsetzt. Die Behörden können dabei insbesondere die Öffentlichkeit warnen oder die unverzügliche Einstellung der gesundheitsgefährdenden Praxis anordnen.

Bei einem Verstoss gegen das Solariumverbot für Minderjährige droht zudem eine Busse bis zu 40 000 CHF.

Aktualisiert am 14. November 2024