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7 Antworten zur Mehrwertsteuererhöhung
Um die Finanzierung der AHV sicherzustellen, wird die Mehrwertsteuer erhöht. Der Bundesrat hat die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
1. Welche Mehrwertsteuersätze gelten neu?
- Normalsatz: 8.1% (bisher: 7.7%).
- Reduzierter Satz: 2.6% (bisher: 2.5%)
- Sondersatz für Beherbergungsleistungen: 3.8% (bisher: 3.8%)
2. Welches Datum ist massgebend für den anzuwendenden Steuersatz?
Keine Rolle spielt es, wann eine Rechnung erstellt oder wann sie bezahlt wurde. Entscheidend für die Frage, welcher Mehrwertsteuersatz zur Anwendung kommt, ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Jede Leistung, die vor dem 31. Dezember 2023 erbracht wurde, fällt unter den tieferen Mehrwertsteuersatz. Für ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen gilt der erhöhte Mehrwertsteuersatz.
3. Welcher Mehrwertsteuersatz ist bei Abonnementen anwendbar?
Grundsätzlich ist auch hier der zum Zeitpunkt der Leistung geltende Mehrwertsteuersatz anwendbar. Bei einem bereits vor dem 31. Dezember 2023 gültigen Abonnement, welches auch noch am 1. Januar 2024 oder länger gültig ist, ist eine Aufteilung notwendig.
Nur wenn der Käufer ohne Wissen der Verkäuferin entscheiden kann, wann er die Leistung bezieht, so etwa bei einer Mehrfahrtenkarte des öV, kommt der zum Zeitpunkt des Verkaufs geltende Mehrwertsteuersatz zu Anwendung.
4. Welcher Steuersatz ist anwendbar, wenn eine Leistung teilweise 2023 und teilweise 2024 erbracht wurde?
Die Eidgenössische Steuerverwaltung empfiehlt, die über den Jahreswechsel hinaus erbrachten Leistungen per 31. Dezember 2023 abzugrenzen. Teilzahlungen für Leistungen, die bis zum 31. Dezember 2023 erbracht werden, sind zu den bisherigen Steuersätzen in Rechnung zu stellen. Auf die ab dem 1. Januar 2024 erbrachten und bezahlten Leistungen ist der neue Mehrwertsteuersatz anwendbar.
5. Welcher Satz kommt für die Silvesterparty zur Anwendung?
Für die Nacht vom 31. Dezember 2023 auf den 1. Januar 2024 kommt für im Hotel- und Gastgewerbe erbrachte Leistungen der bisherige Mehrwertsteuersatz zur Anwendung.
6. Welcher Satz ist geschuldet, wenn auf der Rechnung irrtümlich der höhere steht?
Wer eine Leistung 2023 erbringt und auf der Rechnung bereits den neuen Mehrwertsteuersatz ausweist, schuldet grundsätzlich den höheren Satz.
7. Welcher Satz kommt bei dem Import zur Anwendung?
Auf importierten Gegenständen wird die Mehrwertsteuer zu dem Satz erhoben, der bei der Entstehung der Einfuhrsteuerschuld gilt. Die Einfuhrsteuerschuld entsteht mit der Zollanmeldung oder zu dem Zeitpunkt, in dem die Ware über die Zollgrenze verbracht werden.