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7 Antworten zur neuen Wertfreigrenze

Wer Waren in die Schweiz einführt, muss ab dem 1. Januar 2025 bereits ab einem Warenwert von 150 CHF die Schweizerische Mehrwertsteuer bezahlen.

1. Was bezweckt die Senkung der Wertfreigrenze?

Die Senkung der Wertfreigrenze soll die Attraktivität des Einkaufstourismus senken. Bis anhin galt für den Einkaufstourismus eine Wertfreigrenze von 300 CHF. Damit mussten Sie als Privatperson, wenn Sie im Ausland einkaufen gingen, erst ab einem Warenwert von 300 CHF die Schweizerische Mehrwertsteuer bezahlen. Ab dem 1. Januar 2025 schulden Sie die Mehrwertsteuer bereits ab einem Warenwert von 150 CHF. Wenn der Warenwert 150 CHF übersteigt, ist die gesamte Menge steuerpflichtig.

Aufgepasst: Massgebend für den Warenwert ist der Nettowert, also der Wert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer. Sie müssen die Mehrwertsteuer mit der Vorlage der Quittung nachweisen können.

2. Muss ich sämtliche Waren deklarieren?

Die Wertfreigrenze gilt für so genannte «Waren des Reiseverkehrs». Dies sind «Waren, die jemand auf einer Reise über die Zollgrenze mitführt oder bei der Ankunft aus dem Ausland in einem inländischen Zollfreiladen erwirbt, ohne dass sie für den Handel bestimmt sind».

Von der Mehrwertsteuer befreit sind jedoch zum einen «persönliche Gebrauchsgegenstände». Dies sind Gegenstände wie Bücher, Toilettenartikel und Schmuck, aber auch etwa Rollstühle oder Campingausrüstungen. Voraussetzung ist, dass Sie diese Gegenstände bereits bei der Ausreise dabei hatten oder aus unvorhersehbaren Gründen im Ausland kaufen mussten. Weiter dürfen Sie persönliche Gebrauchsgegenstände nur «in angemessenem Umfang» steuerbefreit einführen.

Zum anderen ist namentlich auch der «Reiseproviant» steuerbefreit. Der Reiseproviant umfasst den Tagesbedarf an genussfertigen Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken.

3. Gilt die Wertfreigrenze pro Person?

Die Wertfreigrenze gilt pro Person. Ein Kind gilt für die Berechnung der Wertfreigrenze auch als Person.

4. Kann ich mehrere Male am gleichen Tag ins Ausland einkaufen gehen?

Die Wertfreigrenze gilt pro Tag. Wenn Sie also mehrmals am Tag ins Ausland einkaufen gehen, müssen Sie den Warenwert aller Einkäufe zusammenzählen.

5. Wie kann ich die Mehrwertsteuer bezahlen?

Sie können Ihre Ware entweder beim Personal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) beim Grenzübertritt anmelden und die Mehrwertsteuer bezahlen. Alternativ können Sie auch die App QuickZoll hinunterladen und Ihre Einkäufe über die App anmelden sowie direkt bezahlen.

Aufgepasst: QuickZoll verwendet einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 8.1%. Damit bezahlen Sie etwa auch für Lebensmittel, welche dem reduzierten Steuersatz von 2.6% unterliegen, den vollen Tarif.

6. Erhalte ich die ausländische Mehrwertsteuer zurückerstattet, wenn ich die Schweizerische Mehrwertsteuer bezahle?

Die Mehrwertsteuer besteuert in jedem Land den inländischen Konsum. Wer also die Schweizerische Mehrwertsteuer bezahlt, kann die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern. Einen allgemeinen Anspruch darauf besteht jedoch nicht, da es im Bereich der Mehrwertsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.

Die Rückerstattung ist ab einem je nach Land unterschiedlich hohen Einkaufsbetrag möglich, die Geschäfte können höhere Mindesteinkaufsbeträge festlegen oder gar keinen steuerfreien Einkauf anbieten.

  • Deutschland: Die Mehrwertsteuer beträgt 19%. In Reaktion auf die Senkung der Wertfreigrenze plant Deutschland, bis 2026 das Verfahren für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu vereinfachen und den Mindesteinkaufsbetrag von aktuell 50 Euro zu senken.
  • Frankreich: Die Mehrwertsteuer beträgt 20%, der Mindesteinkaufsbetrag liegt bei aktuell 100 Euro.
  • Italien: Die Mehrwertsteuer beträgt 22%, der Mindesteinkaufsbetrag liegt bei 154.95 Euro.
  • Österreich: Die Mehrwertsteuer beträgt 20%, der Mindesteinkaufsbetrag liegt aktuell bei 75.01 Euro.

Wenn Sie mindestens zum anwendbaren Mindestbetrag eingekauft haben und das Geschäft den steuerfreien Einkauf anbietet, füllen Sie direkt im Laden das Tax-Free Formular aus. Dieses Formular lassen Sie sich bei dem Grenzübertritt abstempeln. Ist der Grenzposten nicht besetzt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen ausländischen Zollbehörde nach dem weiteren Vorgehen.

Aufgepasst: Selbst wenn Sie Ihre Einkäufe über QuickZoll angemeldet und die Mehrwertsteuer bezahlt haben, müssen Sie das Tax-Free Formular beim Grenzübertritt abstempeln lassen.

Nach dem Grenzübertritt können Sie mit dem abgestempelten Tax-Free Formular die Mehrwertsteuer zurückfordern. Dies können Sie entweder im Geschäft selbst tun oder über eine auf die Rückerstattung spezialisierte Dienstleisterin.

7. Muss ich neben der Mehrwertsteuer auch Zollabgaben bezahlen?

Mit der Mehrwertsteuer besteuert der Staat den inländischen Konsum, mit den Zollabgaben schützt er den inländischen Markt.

«Waren des Reiseverkehrs» sind zollfrei, aber nur bis zur Wertfreigrenze auch mehrwertsteuerbefreit. Sie müssen also auch zollfreie Waren bei der Berechnung der Wertfreigrenze berücksichtigen.

Umgekehrt kann Ihr Einkauf unter der Wertfreigrenze liegen, aber gleichzeitig nicht zollbefreit sein. So gelten etwa für Fleisch, Butter, Alkohol- und Tabakprodukte Höchstmengen. Führen Sie mehr als diese Höchstmengen ein, müssen Sie darauf Zollabgaben entrichten, selbst wenn die Waren die Wertfreigrenze nicht erreichen.