Familie

Alimente bevorschusst, Unterhalt zu hoch: Gegen wen muss ich klagen?

Auch wenn das Gemeinwesen die Alimente bevorschusst, kann der Unterhaltsschuldner ausschliesslich gegen sein Kind auf Abänderung des Unterhalts klagen. Dies hat das Bundesgericht mit Entscheid vom 12. Januar 2022 beschlossen und damit seine Rechtsprechung geändert.

Der materielle Anspruch auf den Kindesunterhalt bleibt beim Kind, unabhängig davon, ob der Unterhaltsschuldner zahlt oder das Gemeinwesen bevorschusst. Das Gemeinwesen kann lediglich die bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern. Will der Unterhaltsschuldner den Unterhaltsvertrag gerichtlich abändern lassen, muss er ausschliesslich gegen das Kind klagen.

Vater klagt gegen Sohn, um keinen Unterhalt mehr leisten zu müssen

Das Gemeinwesen bevorschusst die Unterhaltsbeiträge, welche ein Vater seinem Sohn schuldet. Neun Jahre nach der Geburt seines Sohnes klagt der Vater und fordert die teilweise rückwirkende sowie die künftige Aufhebung der Unterhaltspflicht. Das Bezirksgericht weist die Klage ab, soweit es um bereits bevorschusste Unterhaltszahlungen geht, da der Vater hier nicht gegen den Sohn klagen könne. Die künftigen Unterhaltszahlungen kürzt das Bezirksgericht. Das Kantonsgericht dagegen kürzt auch die vergangenen und bereits bevorschussten Unterhaltsbeiträge und hält fest, dass ausschliesslich der Sohn, nicht aber das Gemeinwesen, Gegenpartei sei.

Gegen das Urteil des Kantonsgericht erhebt der Sohn Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht, da das Gemeinwesen die Unterhaltszahlungen bevorschusst habe und so an dem Verfahren hätte teilnehmen müssen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab.

Einklagen des Gemeinwesens bringt praktische Probleme

Bevorschusst das Gemeinwesen die gesamten Unterhaltsbeiträge, musste der Unterhaltsschuldner gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung bis anhin gegen das Gemeinwesen auf Abänderung der Unterhaltspflicht klagen. Dies führt jedoch zu diversen praktischen Problemen. So etwa hat die Unterhaltsgläubigerin ein Interesse an möglichst hohen Beiträgen, während für das bevorschussende Gemeinwesen möglichst tiefe Beiträge besser sind. Weiter weiss der Unterhaltsschuldner bei Klageeinreichung gar nicht zwingend von einer Bevorschussung. (Siehe auch: «7 Antworten zur Inkassohilfe bei Unterhaltsansprüchen»)

Kind bleibt trotz Alimentenbevorschussung Unterhaltsgläubiger

Auch wenn das Gemeinwesen den Unterhaltsbeitrag vorschiesst, bleibt das Kind Gläubiger des Unterhaltsanspruchs: Die Alimentenbevorschussung soll verhindern, dass das Kind trotz zivilrechtlichem Unterhaltsanspruch auf Fürsorgeleistungen angewiesen ist. Das Gemeinwesen kann einzig die bereits bevorschussten Beträge vom Unterhaltsschuldner, nicht aber von der Unterhaltsgläubigerin, zurückfordern. Darüber hinaus hat das Gemeinwesen keine Ansprüche. Bei einer Abänderungsklage sind so immer nur der Unterhaltsschuldner und das Kind Prozessparteien.

«Angesichts der konkreten Umstände» erhebt das Bundesgericht keine Gerichtskosten. Die Anträge auf unentgeltliche Rechtspflege heisst es gut und entschädigt die beiden die Parteien vertretenden Rechtsanwälte mit je 2 000 CHF.

Aktualisiert am 28. Dezember 2023