Behörden

COVID-19: Darf ich mich weigern, mein Kind in die Schule zu schicken?

Grundsätzlich nein, sofern Ihr Kind noch die obligatorische Schule besucht.

COVID-19 ändert nichts daran, dass der Grundschulunterricht obligatorisch ist. Hat der Kanton entschieden, wieder Präsenzunterricht durchzuführen, muss Ihr Kind diesen grundsätzlich besuchen. Ihr Kind muss sich beim Schulbesuch an die im Schutzkonzept der Schule verankerten Verhaltens- und Hygieneregeln halten.

Ihr Kind sollte grundsätzlich auch dann in die Schule gehen können, wenn in Ihrem Haushalt besonders gefährdete Personen leben. Kontaktieren Sie in diesem Fall Ihre Schule, die zusammen mit Ihnen und der behandelnden Ärztin eine Lösung finden wird. Gegebenenfalls besteht diese Lösung auch in der Weiterführung des Fernunterrichts.

Auch bei Kindern mit einer Grunderkrankung kontaktieren Sie am besten Ihre Schule. Grundsätzlich sollten diese Kinder gemäss den Grundprinzipien BAG Schulen in die Schule gehen, wobei sie sich «an die grundsätzlichen krankheitsbezogenen Schutzmassnahmen» zu halten haben.

Schicken Sie Ihr Kind ohne Absprache mit der Schule nicht in den Präsenzunterricht, droht Ihnen eine Busse. Diese kann je nach Kanton bis zu 1000 CHF betragen, wobei mehrere Kantonsregierungen informiert haben, dass sie von Bussen möglichst absehen möchten.

Auf spontanes Homeschooling zu setzen dürfte übrigens auch nichts bringen: Selbst wenn in Ihrem Kanton Homeschooling grundsätzlich erlaubt ist (vgl. lexNews), müssten Sie für das HomeSchooling erst einen Antrag stellen und können Ihr Kind für die Dauer der Behandlung des Antrags nicht zuhause lassen.