Wohnen
COVID-19: Muss ich die Miete trotz Pandemie rechtzeitig zahlen?
Ja. Die Vermieterin kann Ihnen sonst, nachdem sie Ihnen eine Zahlungsfrist gesetzt und Ihnen die Kündigung angedroht hat, mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.
Konnten Sie allerdings wegen der Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Corona-Virus Ihre Miete nicht bezahlen, musste die Vermieterin Ihnen anstelle der normalerweise geltenden 30 Tage 90 Tage Zeit geben, um die Miete zu überweisen. Wie für reguläre Kündigungsandrohungen galt, dass Sie Ihnen diese Frist schriftlich setzen sowie die Kündigungsandrohung Ihnen und Ihrem Partner separat zustellen, musste, sofern Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner oder mit Ihrem eingetragenen Partner in der Wohnung lebten.
Bezahlten Sie innert dieser Frist nicht, konnte Ihnen die Vermieterin mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen. Kündigte die Vermieterin Ihnen vor Ablauf der 90-tägigen Zahlungsfrist, war die Kündigung unwirksam.
Diese Regelung gilt für jene Mieten, die zwischen dem 13. März 2020 und dem 31. Mai 2020 fällig waren.
Aktualisiert am 1. Juni 2020