Konsum & Internet
COVID-19: Wie kann ich das lokale Gewerbe legal unterstützen?
Fragen Sie direkt bei dem entsprechenden Gewerbe nach, wie Sie es unterstützen können.
Bei Betrieben, welche aufgrund der COVID-19-Verordnung 2 nicht öffnen dürfen, bieten sich insbesondere Gutscheine an: Fragen Sie beispielsweise bei Ihrer Lieblingsbar oder Ihrem Stammlokal nach, ob Sie jetzt einen Gutschein erwerben und ihn dann später einlösen können. Oder Sie erkundigen sich, ob Ihr Restaurant einen Lieferservice bietet und geniessen das professionell zubereitete Essen in Ihren eigenen vier Wänden.
Waren dürfen nach wie vor verkauft werden. Allerdings mit Ausnahme von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs nicht in öffentlich zugänglichen Räumen. Sie können also beispielsweise Ihren bevorzugten Buchladen kontaktieren und sich Ihre Lektüre liefern lassen. Oder wenn es Sie in Ihren Garten zieht: Rufen Sie bei Ihrem Gartengeschäft an und fragen Sie, ob Sie Setzlinge bestellen und abholen dürfen. Dabei dürfen Sie sich aber nicht in dem Geschäft umsehen und gleich noch mehr kaufen. Bei der Übergabe oder Hinterlegung der Setzlinge müssen Sie und der Händler die Abstands- und Hygienevorschriften einhalten.
Handwerker können Sie nach wie vor beauftragen, denn Handwerks- und Gewerbetriebe gelten grundsätzlich nicht als öffentlich zugängliche Betriebe. Bei den Arbeiten müssen die Handwerker darauf achten, dass sie die Abstands- und Hygienevorschriften einhalten.
Aktualisiert am 27. April 2020