Unterwegs
Darf öV gratis sein?
Die öV-Nutzer müssen sich an den Kosten des öffentlichen Verkehrs beteiligen. Ein Kanton darf den öV deswegen nicht kostenlos anbieten. Dies hat das Bundesgericht mit Urteil vom 31. März 2023 bestätigt.
Die Bundesverfassung hält fest, dass die Nutzer sich «zu einem angemessenen Teil» an den Kosten des öffentlichen Verkehrs beteiligen müssen. Da Bundesrecht gegenüber kantonalem Recht Vorrang hat, darf ein Kanton den öV nicht gratis zur Verfügung stellen.
Volksinitiative fordert Gratis-öV
Eine Volksinitiative will den Kanton Freiburg verpflichten, den öffentlichen Verkehr kostenlos anzubieten. Der Kantonsrat erklärt die Volksinitiative als ungültig. Auf Beschwerde von zwei politischen Parteien und drei Privatpersonen hin bestätigt das Bundesgericht die Ungültigkeit der kantonalen Initiative, da diese gegen die Bundesverfassung verstösst.
öV-Nutzer müssen sich an Kosten beteiligen
Die Bundesverfassung schreibt eine Kostenbeteiligung durch die öV-Nutzer vor. Diese Beteiligung kann nicht null betragen. Bietet ein Kanton also den öV kostenlos an, handelt er bundesrechtswidrig.
Mobilität soll nicht ungebremst steigen
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zum Verfassungsartikel betreffend den öffentlichen Verkehr festgehalten, dass die Mobilität nicht zu günstig sein solle. Sei der öffentlicher Verkehr zu billig, würde die Nachfrage ungebremst steigen und «das System letztlich ersticken». Wenn auch Preissteigerungen nicht die Verlagerung hin zum öV gefährden müssten, müsse die Kostenbeteiligung durch die Nutzer gleichwohl steigen. Das Angebot eines Gratis-öV würde dieser Zielsetzung widersprechen.
Die Unzulässigkeit eines Gratis-öV betrifft nicht nur den Schienenverkehr, sondern sämtliche Transportmittel des öV. So darf der Kanton beispielsweise auch die Buslinien nicht kostenlos anbieten.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und auferlegt den Beschwerdeführern die Gerichtskosten in der Höhe von 2 000 CHF.