Unterwegs

Gelten noch Reiseeinschränkungen bei einer Covid-Erkrankung?

Aktuell haben sämtliche Länder ihre Reiseeinschränkungen aufgehoben. Erfordert es die epidemiologische Lage, sind erneute Massnahmen möglich.

Wie andere Länder haben die Schweiz und die Schengenstaaten die corona-bedingten Reiseeinschränkungen schrittweise aufgehoben. Die Schweiz hebt die letzten Massnahmen per 1. April 2022 auf, die EU empfiehlt den Mitgliedstaaten Ende 2022, auf Reisebeschränkungen zu verzichten.

Schweiz kann erneut Massnahmen ergreifen

Während die Schweiz aktuell keine Reiseeinschränkungen wegen Corona verhängt hat, kann sie auf der Grundlage der Covid-19-Verordnung internationaler Personenverkehr erneut Massnahmen erlassen, sollte eine besorgniserregende Virusvariante auftauchen. Das Departement des Innern (EDI) kann Staaten und Gebiete entsprechend einstufen. Reist eine Person aus einem solchen Staat oder Gebiet ein, muss sie ihre Kontaktdaten erfassen lassen. Weiter gelten Test- und Quarantänepflichten.

Mitgliedstaaten der EU regeln mögliche Massnahmen unterschiedlich

Der Europäische Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten am 13. September 2022, dass sie keine Reisebeschränkungen aufgrund von Corona mehr erlassen sollen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich und die Staaten können je nach den anwendbaren nationalen Rechtsgrundlagen erneut Massnahmen verhängen, sofern sich die epidemiologische Lage wiederum verschlechtert.

Aktualisiert am 26. September 2024