Gesundheit

Wer zahlt für den COVID-19-Test?

Der COVID-19-Test steht auf der Analyseliste, weswegen ihn die Krankenkasse übernimmt. Der Bund leistet keinen Beitrag mehr an die Testkosten.

Seit dem 1. Januar 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für Analysen auf Sars-CoV-2. Da der COVID-19-Test aber seit dem 4. März 2020 auf der Analysenliste steht, übernimmt die Grundversicherung in der Regel die Kosten, dies unter Abzug von Franchise und Selbstbehalt. Während der Pandemie galten unterschiedliche Kostenregelungen.

Krankenkasse übernimmt Kosten für COVID-19-Test

Der Bund übernimmt im Zusammenhang mit dem COVID-19-Test keine Kosten mehr. Dies betrifft alle während der Pandemie vom Bund vergüteten Tests zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Davon erfasst ist sowohl die individuelle Testung als auch die repetitive Testung von Personal in kritischer Infrastruktur, insbesondere in Gesundheitseinrichtungen.

Aktuell müssen deshalb Personen, die sich testen lassen möchten, die Kosten entweder selber tragen oder über Ihre Krankenkasse abrechnen. Neben dem einheitlichen Tarif von 95 CHF für die Analyse kommen weitere Kosten dazu, etwa für die Untersuchung und die Beurteilung. Auch diese übernimmt die Krankenkasse unter Abzug von Franchise und Selbstbehalt. Die Grundversicherung übernimmt diese Kosten für den COVID-19-Test in folgenden Fällen:

  • Betroffen ist eine besonders gefährdete Person und diese weist Symptome einer akuten Atemwegserkrankung auf oder verliert plötzlich den Geruchs- oder Geschmackssinn;
  • Betroffen ist keine besonders gefährdete Person und diese weist Symptome einer akuten Atemwegserkrankung auf oder verliert plötzlich den Geruchs- oder Geschmackssinn und deren Ärztin ordnet eine ambulante oder stationäre engmaschige Überwachung an.

Die Kosten für einen Test, den eine Person auf eigenen Wunsch und ohne medizinische Notwendigkeit durchführen lässt, darf die Grundversicherung nicht übernehmen. Die Ärztin muss dies auf dem Auftrag an das Labor vermerken und der Patient muss den Test vollumfänglich selber zahlen.

Der Bund spricht seit dem 1. Januar 2023 keine Testempfehlung mehr aus. Die Kantone können bei Virusausbrüchen in spezifischen Situationen Tests empfehlen und/oder anordnen (und müssen diese in letztem Fall auch bezahlen). Ansonsten ist es den Ärztinnen überlassen, wann sie ihren Patienten einen Test empfehlen.

Kostentragung zwischen 24. Juni 2020 und 31. Dezember 2022

Sofern eine Person den Test aufgrund der BAG-Kriterien vom 24. Juni 2020 hat machen lassen, übernahm grundsätzlich der Bund die Kosten ohne Kostenbeteiligung des Patienten. Das BAG hat die Kostenübernahme in seinem Faktenblatt vom 18. September 2020 geregelt.

Kostentragung vor dem 24. Juni 2020

Vor dem 24. Juni 2020 galt folgende Regelung für die Kostentragung: Sofern der Test medizinisch bedingt war, übernahmen je nach Symptomen und betroffenen Personen die Grundversicherung, der Kanton oder die Unfallversicherung die Kosten. Bestand keine medizinische Notwendigkeit, musste die getestete Person die Kosten selbst tragen.

Aktualisiert am 10. April 2025