To-Do Liste nach Konkurs
To-Do Liste nach Konkurs Arbeitgeberin
Arbeitgeberin
- Arbeitszeugnis anfordern unabhängig davon, ob die Konkursverwaltung oder eine Betriebsnachfolgerin die Arbeitsverträge übernimmt: Die konkursite Arbeitgeberin hat nach wie vor die Pflicht, Ihnen für die Zeit bis zum Konkurs ein Arbeitszeugnis auszustellen
- Konkursite Arbeitgeberin allenfalls bitten, für Referenzauskünfte zur Verfügung zu stehen
- Haben Sie während des Arbeitsverhältnisses eine Kaution zur Sicherung Ihrer Verpflichtungen geleistet, können Sie diese direkt von der konkursiten Arbeitgeberin zurückfordern.
Konkursamt
- Melden Sie Ihre noch offenen Lohnforderungen beim zuständigen Konkursamt an. Dabei können Sie noch offene Lohnforderungen von sechs Monaten vor Konkurseröffnung bis Ablauf der Kündigungsfrist eingeben. Hat die Konkursverwaltung oder eine Betriebsnachfolgerin Ihren Arbeitsvertrag übernommen, können Sie nur die Lohnforderungen bis zur Konkurseröffnung eingeben.
Unser Tipp: Melden Sie auch dann Ihre Lohnforderung an, wenn Ihnen die konkursite Arbeitgeberin bis zum Konkurs den Lohn vollständig bezahlt hat und Sie nach Konkurseröffnung gleich eine neue Stelle gefunden haben, sofern Sie bei der neuen Stelle weniger verdienen. Die Differenz können Sie für die Zeitspanne bis zum Ablauf der Kündigungsfrist als Lohnforderung anmelden.
RAV / Arbeitslosenkasse
Offene und vor der Konkurseröffnung fällige Lohnforderungen
- Stellen Sie die Unterlagen zusammen, um Insolvenzentschädigung beantragen zu können
- Belege, dass Sie die Lohnzahlungen schriftlich angemahnt hatten sowie allfälligen Nachweis des Betreibungsbegehrens
- Beleg der Anmeldung Ihrer Lohnforderungen beim Konkursamt
- Beleg Ihres massgeblichen Bruttolohnes
- Kopie des Arbeitsvertrages
- Belege der allfällig noch offenen Ferienguthaben sowie der allfällig geleisteten Überstunden
- Belege allfällig ausbezahlter Kranken- oder Unfalltaggelder
- Insolvenzentschädigung beantragen.
Achtung: Sie müssen die Insolvenzentschädigung spätestens 60 Tage nach der Veröffentlichung des Konkurses geltend machen.
Offene Lohnforderungen nach Konkurs
- Unterlagen zusammenstellen, um Arbeitslosentaggeld beantragen zu können:
- das Formular «Meldung bei der Wohngemeinde», sofern Sie sich bei der Gemeinde gemeldet haben;
- die Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde oder, falls Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, den Ausländerausweis;
- den Versicherungsausweis der AHV/IV;
- Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über die persönliche Aus- und Weiterbildung sowie den allfälligen Nachweis der bisherigen Arbeitsbemühungen.
Achtung: Sie müssen sich bereits ab Kenntnis des drohenden Stellenverlust beziehungsweise des drohenden Konkurses um eine neue Stelle bemühen. Ihnen drohen sonst Einstelltage, das heisst Tage, für welche Sie kein Arbeitslosentaggeld erhalten.
In der Praxis verlangt das RAV beziehungsweise die Gemeinde zusätzlich auch von Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft eine Identitätskarte oder ein Reisepass, zudem in der Regel ein vollständiges Bewerbungsdossier inklusive Lebenslauf.
- Arbeitslosentaggeld beantragen. Melden Sie sich unmittelbar nachdem Sie wissen oder davon ausgehen müssen, dass Ihr Arbeitsvertrag aufgelöst wird, beim RAV. Sie riskieren sonst den Verlust von Taggeldern, da die Arbeitslosenkasse die Arbeitslosentaggelder nicht rückwirkend auszahlt.
Familienausgleichskasse
- Fordern Sie die Familienzulagen direkt bei der Familienausgleichskasse Ihrer konkursiten Arbeitgeberin ein, sofern Ihr Arbeitsverhältnis nicht weitergeführt wurde: Die Familienzulagen sind nicht Teil der Insolvenzentschädigung.
Pensionskasse
- Ihr Pensionskassenguthaben ist bei einem Konkurs der Arbeitgeberin geschützt beziehungsweise durch den Sicherheitsfonds abgesichert. Allfällig offene Beitragsforderungen müssen nicht Sie, sondern die Pensionskasse selbst im Konkursverfahren geltend machen.