Begriffe&Abkürzungen

beschwerdeberechtigt

Das Gericht tritt auf eine Beschwerde ein, wenn sie von einer Person stammt, die namentlich

  • vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat und
  • ein rechtlich geschütztes Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat.