Begriffe&Abkürzungen

Mitwirkungsbeistand

Von der KESB eingesetzte Person, die zu bestimmten Handlungen der schutzbedürftigen Person die Zustimmung geben muss. Die KESB kann den Mitwirkungsbeistand ohne Zustimmung der schutzbedürftigen Person einsetzen.

Umfassende Beistandschaft

Vertretungsbeistandschaft