Begriffe&Abkürzungen
Parentel
Nachkommen sowie Eltern und Grosseltern sowie deren Nachkommen einer Erblasserin. In der Gesetzlichen Erbfolge erben
- an erster Stelle die Nachkommen, also die Kinder und Enkelkinder (= 1. Parentel).
- an zweiter Stelle die Eltern der Erblasserin sowie deren Nachkommen (=2. Parentel)
- an dritter Stelle die Grosseltern der Erblasserin sowie deren Nachkommen (=3. Parentel)