Begriffe&Abkürzungen
Vereinfachtes Verfahren
Verfahrensart im Zivilprozess mit im Vergleich zum ordentlichen Verfahren geringeren Anforderungen an die Parteien. Kommt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken sowie bei zusätzlichen gesetzlich festgelegten Streitgegenständen zur Anwendung.