Familie

Lange Reise geplant: Kann ich die Kinder aus der Schule nehmen?

Es gibt keinen Anspruch darauf, mit schulpflichtigen Kinder eine längere Reise machen zu dürfen. Kanton und Schule können jedoch Absenzen bewilligen.

Die Bundesverfassung verankert, dass der Grundschulunterricht obligatorisch ist und staatlicher Leitung oder Aufsicht untersteht. Zuständig für das Schulwesen sind die Kantone. Diese dürfen es zulassen, dass Eltern ihre Kinder selbst – ob zuhause oder eben unterwegs - unterrichten, sie dürfen es aber auch verbieten. Lässt ein Kanton einen privaten Grundschulunterricht zu, muss also sowohl sicher stellen, dass das privat beschulte Kind den Schulstoff lernt als auch, dass der Unterricht von ausreichender Qualität ist.

Wer nun sein Kind für eine längere Zeit aus der Schule nehmen möchte, erkundigt sich am besten frühzeitig bei der zuständigen Schulleitung, ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Die Schule selbst muss sich dabei an die kantonale Volksschulgesetzgebung halten. (Siehe auch: «Gibt es ein verfassungsmässiges Recht auf HomeSchooling?»)

Aktualisiert am 14. November 2024