Familie

Wie viele Toiletten muss eine Schule zur Verfügung stellen?

Kantone und Gemeinden sind weitgehend frei darin, ob sie die Anzahl und Art der Toiletten in den Schulen regeln wollen.

Die Kantone sind für das Bildungswesen zuständig. Sie dürfen so grundsätzlich auch frei regeln, wie viele Toiletten in den Schulen vorhanden sein müssen. Für die Lehrpersonen sind die Gesundheitsschutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes anwendbar, welche unter anderem auch das Recht auf eine Toilette in der Nähe des Arbeitsplatzes festlegt.

Kantone empfehlen Schulen bestimmte Anzahl WCs

Gesetzliche Vorschriften zu der Anzahl WCs in Schulanlagen gibt es kaum. Oft sprechen aber die Kantone Empfehlungen zu der gebotenen Anzahl von WCs in ihren öffentlichen Schulen aus, wobei sich je nach Kanton zwischen ungefähr 10 bis ungefähr 30 Kinder eine Toilette teilen müssen. Meist sind geschlechtergetrennte WCs vorgeschrieben, in der Regel haben die Lehrpersonen Anspruch auf eigene WCs.

Arbeitsgesetz schreibt Toiletten vor

Die Gesundheitsbestimmungen des Arbeitsgesetzes gelten sowohl für die öffentlichen Schulen als auch für Privatschulen. Vorgeschrieben sind hier Toiletten in der Nähe der Arbeitsplätze. Das seco präzisiert in seiner Wegleitung, dass in der Regel pro 10 – 15 Personen eine Toilette vorhanden sein muss. Grundsätzlich sind geschlechtergetrennte Toiletten vorzusehen, wobei insbesondere kleinere Betriebe von dieser Vorgabe abweichen können.