Begriffe&Abkürzungen
Parteientschädigung
Die Parteientschädigung ist neben den Gerichtskosten ein Teil der Prozesskosten. Das Gericht kann einer Partei eine Parteientschädigung zusprechen. Mit dieser von der Gegenpartei zu leistenden Entschädigung kann die obsiegende Partei die Kosten, welche ihr durch das Verfahren entstanden sind, ganz oder teilweise decken.