Begriffe&Abkürzungen

Wartezeit (Arbeitslosenentschädigung)

Zeit, während der eine anspruchsberechtigte Person keinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung hat. Die Wartezeit dauert zwischen 5 und 20 Tagen, abhängig von Alter, allfälliger Unterhaltspflicht und Lohn.