Begriffe&Abkürzungen

Parentel

Nachkommen sowie Eltern und Grosseltern sowie deren Nachkommen einer Erblasserin. In der Gesetzlichen Erbfolge erben

  • an erster Stelle die Nachkommen, also die Kinder und Enkelkinder (= 1. Parentel).
  • an zweiter Stelle die Eltern der Erblasserin sowie deren Nachkommen (=2. Parentel)
  • an dritter Stelle die Grosseltern der Erblasserin sowie deren Nachkommen (=3. Parentel)