Begriffe&Abkürzungen

Teilung

Zuweisung des Nachlasses auf die Erben gemäss der gesetzlichen oder von der Erblasserin bestimmten Quote. Vor der Teilung muss die Erbengemeinschaft die allfälligen Schulden der Erblasserin sowie die Erbgangsschulden begleichen sowie allfälige Vermächtnisse abziehen.