Begriffe&Abkürzungen
Fürsorgerische Unterbringung
Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, mittels welcher die zuständige Behörde eine Person in eine geeignete Einrichtung unterbringt. Die fürsorgerische Unterbringung ist nur bei Personen mit einer psychischen Störung oder einer geistigen Behinderung zulässig und nur dann, wenn die Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann.