Begriffe&Abkürzungen
Informationspflicht der Arbeitgeberin
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer über die sozialversicherungsrechtlichen Folgen des Austritts informieren. So beispielsweise über die Möglichkeit, die Nichtberufunfallversicherung weiterzuführen oder über die Forderungsrechte gegenüber der Pensionskasse.